Die wichtigsten Fragen zur Scheidung (Teil 1 von 2)

  • 2 Minuten Lesezeit

Welche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?

Heiratsurkunde

Personalausweis oder Reisepass

Ehevertrag (wenn es einen gibt)

Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Bei Beantragung von Verfahrenskostenhilfe Verdienstbescheinigungen und Nachweise über Vermögen.

Wie lange dauert das Verfahren bis zur Scheidung?

Sobald dem Rechtsanwalt sämtliche notwendigen Unterlagen vorliegen, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, ob das Trennungsjahr bereits absolviert wurde und ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Sofern die Parteien noch keine drei Jahre verheiratet sind oder sie den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Urkunde ausgeschlossen haben oder beabsichtigen, diesen Ausschluss vor Gericht protokollieren zu lassen, kann der Scheidungstermin innerhalb von etwa zwei Monaten bestimmt werden. Allerdings hängt dies extrem von der Bearbeitungszeit durch das jeweilige Gericht ab. 

Sofern der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, ist mit einer Verfahrensdauer von ca. sechs Monaten ab Einreichung des Scheidungsantrages zu rechnen. 

Wann ist eine Scheidung „einvernehmlich“?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Parteien über die wesentlichen Punkte einig. Das heißt, sie streiten sich nicht oder lediglich noch um Kleinigkeiten, jedoch sind sie sich darüber einig, dass sie geschieden werden wollen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann nach ca. zehn Monaten Trennungszeit der Scheidungsantrag eingereicht werden.

Vertritt Ihre Kanzlei mich auch bei einer streitigen Scheidung?

Auch bei einer so genannten streitigen Scheidung kann selbstverständlich eine Vertretung durch unsere Kanzlei erfolgen und auch online abgewickelt werden.

Wie können wir Scheidungskosten sparen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Ehepartner dann Scheidungskosten sparen, sofern nur die Antragstellerpartei einen Rechtsanwalt beauftragt. In diesem Fall können die Parteien untereinander vereinbaren, dass jede Partei die Hälfte der Anwaltskosten trägt.

Wie läuft der Scheidungstermin bei Gericht ab?

Zuerst überzeugt sich das Familiengericht von Ihrer Identität durch Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses. Dann wird kurz gefragt, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie sich wirklich scheiden lassen wollen. Im Normalfall einer einverständlichen Scheidung dauert die Prozedur nur 10 Minuten. Wenn jedoch über einiges gestritten werden muss, kann ein Termin viele Stunden dauern.

Was wird im Scheidungsverfahren geregelt?

Zusammen mit dem Scheidungsverfahren ist der so genannte Versorgungsausgleich zu regeln, sofern die Parteien diesen nicht ausschließen, kein notarieller Ausschluss erfolgt, die Parteien noch keine drei Jahre verheiratet sind, die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht wünschen oder ein Fall von Unerheblichkeit vorliegt. Darüber hinaus sind nur dann Folgesachen, wie z. B. Unterhalt oder Zugewinnausgleich und Vermögensfragen zu regeln, sofern dies von einem der Scheidungswilligen beantragt wird.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Die Scheidung an sich wird von der Rechtsschutzversicherung nicht gezahlt. Manche Verträge enthalten jedoch den Passus, dass anlässlich der Trennung eine anwaltliche Beratung gezahlt wird. Bitte fragen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach. Die Beratung kann natürlich bei uns auch online erfolgen. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail.


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