Abgasskandal nun auch bei Fiat, Jeep, Alfa Romeo und IVECO sowie Wohnmobilen mit Fiat-Dieselmotoren

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Der Abgasskandal erfasst nunmehr, nachdem bereits 2016 die ersten Vorwürfe laut geworden sind, endgültig auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) mit den Konzernmarken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und IVECO. 

Der italienische Fahrzeughersteller hat ebenso wie andere Automobilhersteller illegale Abschalteinrichtungen in seinen Dieselmotoren verbaut, durch die deren Abgaswerte rechtswidrig manipuliert werden. Das heißt, die Stickoxidgrenzwerte der Euro-Abgasnormen werden nur auf dem Prüfstand, jedoch nicht im realen Straßenverkehr eingehalten.

Fiat nutzt eine Abschalteinrichtung, die mit Hilfe eines Timers funktioniert: Nach etwa 22 Minuten wird die Abgasreinigung stark reduziert oder gar ganz abgeschaltet. Da der Test auf dem Prüfstand nur etwa 20 Minuten dauert, wird damit vorgetäuscht, die Fahrzeuge seien sauber, was sie jedoch im tatsächlichen Betrieb auf der Straße eben nicht sind.

In entsprechenden strafrechtliche Ermittlungen der Justiz in Hessen geht es vor Allem um Modelle/Motoren der Baujahre 2014 bis 2019, jedoch ist auch die Überprüfung älterer Fahrzeugmodelle oftmals lohnenswert, da die manipulierten Motoren bereits seit 2008 verbaut worden sind

Betroffen sind damit auch zahlreiche Wohnmobile mit Fiat, IVECO bzw. Ducato Dieselmotoren (u. a. Dethleffs, Pilote, Hymer, Knaus, Carthago, Sunlight, Hobby, Rapido, Bürstner, Carado, Weinsberg, Westfalia, Swift und viele weitere).

Wie nunmehr auch das ARD-Verbrauchermagazin plusminus in seiner Sendung vom vergangenen Mittwoch, 21.04.2021, unter Berufung auf Messungen entsprechender Sachverständiger berichtet, stoßen Wohnmobile mit Fiat-Motoren der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 teils fast 20-mal mehr Stickoxide aus als erlaubt.

Besonders pikant: Weder Italienische Behörden noch die EU oder das KBA haben den Verkauf gestoppt, obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist.

Hunderttausende Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und IVECO sowie von Wohnmobilen mit entsprechenden Dieselmotoren müssen nun befürchten, dass ihr Fahrzeug stillgelegt wird und einige Länder, bzw. Städte oder Gemeinden mit einem betroffenen Fahrzeug nicht mehr befahren werden dürfen. 

Zudem droht ein erheblicher Wertverlust dieser Fahrzeuge bzw. Wohnmobile.

Als Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs bzw. Wohnmobils stehen Ihnen deshalb Schadensersatzansprüche zu. Bei erfolgreicher Anspruchsdurchsetzung können Sie Ihr Fahrzeug bzw. Wohnmobil gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben oder Sie erhalten eine angemessene Ausgleichszahlung. Zwar müssen Sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Insbesondere bei Wohnmobilen dürfte sich diese jedoch in der Regel eher im niedrigeren Rahmen bewegen, so dass Ihr wirtschaftlicher Vorteil gegenüber einem Verkauf des Wohnmobils sogar noch größer sein, als bei einem normalen betroffenen Diesel-Pkw.

Allerdings hat sich im Abgasskandal von Anfang an gezeigt und immer wieder bestätigt: Ohne aktive Maßnahmen mit der juristischen Unterstützung eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwaltes werden betroffene Kunden von den Herstellern und Händlern regelmäßig mit ihren mangelhaften Fahrzeugen allein „im Regen stehen gelassen“ und berechtigte Kundenansprüche mit fadenscheinigen Ausreden zurückgewiesen.

Erst bei Ankündigung gerichtlicher Schritte, bzw. unter dem Druck eines anhängigen Klageverfahrens zeigen sich Hersteller und Händler dann häufig doch für eine gütliche Einigung und den Ausgleich der dem betroffenen Kunden entstandenen Schäden offen.

Setzen Sie daher bei Ihrem Vorgehen von Anfang an auf einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit dem Abgasskandal und der Taktik der Automobilhersteller auskennt. 

Der Autor dieser Information, Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, ist seit über 15 Jahren sehr engagiert mit eigener Kanzlei in Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Verbraucherrecht“ tätig und hat schon weit über 3000 Abgasskandalfälle erfolgreich bearbeitet und vor Gericht vertreten.

Er ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und zudem nahezu täglich im gesamten fränkischen Raum für fast alle namhaften, überörtlich tätigen Klägerkanzleien im Abgasskandal tätig. 

Er verfügt daher über fundierte Erfahrung und profundes Fachwissen in diesem Bereich sowie hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere auch der Auffassungen der einzelnen Kammern bzw. Senate der Landgerichte Bayreuth, Hof, Bamberg, Schweinfurt, Würzburg, Coburg, Nürnberg-Fürth, Ansbach, Weiden, Amberg, Regensburg, Ingolstadt, München sowie der Oberlandesgerichte in Bamberg, Nürnberg und München und natürlich auch des Bundesgerichtshofs.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, kümmert sich ggf. um die Einholung einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und vertritt Sie kompetent außergerichtlich, sowie erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir freuen uns über Ihre baldige Kontaktaufnahme.



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