Diesel-Fahrverbote bestätigt – Das Kreditwiderrufsrecht bietet Chancen für Verbraucher

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen Urteilen vom 27.02.2018 die Revisionen der Landesregierungen Baden-Württembergs und NRW zurückgewiesen und den Weg für Diesel-Fahrverbote frei gemacht. Damit wird der Wert gebrauchter Dieselfahrzeuge weiter fallen. Verbraucher, die ihr Fahrzeug finanziert haben, können mit einem Widerruf der Autofinanzierung einen Ausweg aus der Diesel-Krise finden.

Bundesverwaltungsgericht: Fahrverbote rechtmäßig

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Weg für Fahrverbote frei. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat die Revisionen der betroffenen Landesregierungen zurückgewiesen. Damit sind die Urteile zugunsten der Deutschen Umwelthilfe rechtskräftig. Die zunächst nur für die Städte Stuttgart und Düsseldorf geltenden Verfahren werden auch auf die Umweltpolitik anderer Kommunen Auswirkungen haben. 

Leidtragende sind die Autobesitzer

Das Urteil trifft vor allem die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen, denen zum einen eine deutliche Einschränkung der Nutzbarkeit und zum anderen massive Wertverluste ihres Diesel-Fahrzeugs drohen. Bereits vor dem Urteil ist der Dieselmarkt zusammengebrochen. Die Neuzulassungszahlen sind stark rückläufig. Die Standzeiten bei Gebrauchtwagenfahrzeugen steigen rapide an. Dies wirkt sich nachteilhaft auf den Wert von Diesel-Fahrzeugen insgesamt aus. Im laufenden Jahr wird dieses Problem nach einer Studie der Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers durch eine Schwemme von Leasingrückläufern noch erheblich verschärft.

Damit steht bereits jetzt fest, dass die Leidtragenden dieser Entwicklung die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen sind.

Ausweg Widerrufsjoker

Ein Ausweg bietet das Verbraucherkreditrecht. Verbraucher, die ihr Fahrzeug finanziert haben, können mit einem Widerruf der Autofinanzierung den Kaufvertrag oftmals auch Jahre nach Vertragsschluss noch rückabwickeln und das Risiko eines von Laufleistung und Fahrzeugzustand unabhängigen Wertverfalls auf die Autobank übertragen. Bei einer Rückabwicklung schuldet der Verbrauche nämlich nur eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Ein Widerruf ist in den meisten Fällen kostengünstiger als ein freihändiger Verkauf am kollabierenden Dieselmarkt.

Widerruf vielfach noch möglich

Ein Widerruf ist auch vielfach noch möglich, da viele Autofinanzierungen formelle Fehler enthalten. So fehlt in vielen Autofinanzierungen ein Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Verbrauchers im Falle einer Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung (§ 314 BGB). Ein solcher Hinweis ist nach der Ansicht mehrerer Landgerichte (LG Arnsberg, LG Berlin, LG Ellwangen) im Rahmen der Informationspflichten bei Verbraucherkreditverträgen zwingend. Die Nichterfüllung dieser Informationspflicht schiebt den Beginn der Widerrufsfrist hinaus.

Musterwiderruf kostenlos online erstellen

Interessierten Verbrauchern bieten wir auf unserer Webseite einen Musterbrief-Generator an. Hiermit können Sie einfach und rechtssicher Ihren Widerruf erklären. Akzeptiert die Bank den Widerruf nicht, bieten wir einen kostenlosen Erstberatungstermin an (telefonisch oder in unseren Kanzleiräumen in Köln-Ehrenfeld). Aus seiner Erfahrung in über 220 gerichtlichen Kreditwiderrufsfällen und als Fachanwalt für Bankrecht verfügt RA David Stader über das notwendige Wissen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt David Stader

Beiträge zum Thema