Dieselfahrverbot in Frankfurt, Stuttgart und anderswo? Widerrufen Sie Ihr Autodarlehen!

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Dieselfahrverbot in Frankfurt, Stuttgart und anderswo? Hoher Wertverlust obendrein? Viele Fahrzeugbesitzer sind verunsichert. Was sollen sie nur mit dem Auto machen? Wehren Sie sich als betroffener Dieselbesitzer!

Ungeachtet der Frage, ob Herstellern von Dieselfahrzeugen Betrug vorgeworfen werden kann, gilt:

Vielen Dieselfahrern bietet sich noch eine weitere Chance, wie sie ihren Diesel loswerden, im günstigsten Fall sogar ohne Verlust: durch den Widerrufsjoker. Diesen kann jeder Kunde ziehen, sobald zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Er muss das Fahrzeug per Kredit gekauft haben und der Kreditvertrag muss Fehler aufweisen. 

Ist die Belehrung über die normalerweise zweiwöchige Widerrufsfrist des Kreditvertrages nicht korrekt oder hat die Bank Pflichtangaben im Darlehensvertrag nicht benannt, ist die Rückabwicklung des gesamten Kredits auch Jahre später noch möglich. Vor allem für Kunden, die das Fahrzeug nach dem 13. Juni 2014 gekauft haben, kann der Joker sehr lukrativ sein!

Denn dann müssen Kunden nicht einmal mehr einen Ausgleich für die gefahrenen Kilometer leisten. Der hohe Wertverlust bleibt obendrein beim Hersteller bzw. der Herstellerbank.

Das einige Banken ihre Verträge im Laufe der Zeit nachgebessert haben, kann die Ausgangslage bei einem Vertrag aus dem Jahre 2012 jedoch eine andere sein als bei denen aus den Jahren 2014 oder 2016.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen gegenüber Autoherstellerbanken bundesweit.


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