Dieselfahrverbote in Stuttgart – jetzt handeln

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Dieselfahrverbote in Stuttgart

Die Dieselfahrverbote in Stuttgart sind beschlossene Sache. Der Spiegel, Bild und andere Massenmedien berichten: Ab 2019 gelten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und darunter. Wer seinen Diesel innerorts in Stuttgart nutzt, wird somit faktisch enteignet. Der Wert dieser Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird weiter sinken.

Das wird sich letztlich auch auf neuere Modelle auswirken, also auch Fahrzeuge mit der Norm Euro 5. Reicht das Verbot nämlich nicht aus, um die Grenzwerte einzuhalten, ist auch Euro 5 dran: „Es ist jetzt schon klar, dass nur mit einer Nachrüstung für Euro 5-Diesel die Einhaltung der Grenzwerte beim Stickstoffdioxid gesichert werden kann. Sonst sind die Fahrverbote 2020 fast unausweichlich“, sagt z. B. Carsten Beuß, der Hauptgeschäftsführer des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes im Land. Davon wären dann allein In Stuttgart 30.000 Fahrzeugbesitzer betroffen.

Diesel-Wertverluste schon jetzt enorm

Umweltschützer, Politik und Industrie haben Dieselbesitzern nicht nur in Stuttgart massiv geschadet. Die Dieselbesitzer haben gutgläubig gehandelt, sollen aber die Lasten tragen. Sie besitzen fast unverkäufliche Wagen und können sie nicht mehr uneingeschränkt nutzen. Dabei haben sie selbst einmal stattliche Preise bezahlt. Diesel galten als zuverlässig, umweltfreundlich und sparsam.

Dieselbesitzer können sich helfen

Dieselbesitzer aus Stuttgart und ganz Deutschland können sich helfen und sich anwaltlich beraten lassen. Vor allem (aber nicht nur!), wer einen Wagen aus dem VW-Konzern oder den Kauf mit einem Autokredit finanziert hat, sollte aufmerken. Konkret:

Wer als Dieselbesitzer

a) einen Wagen aus dem VW-Konzern gekauft hat und

b) schon aufgefordert wurde, ein Update aufspielen zu lassen,

hat gute Chancen, Schadensersatz zu erlangen. Dann wird sein Wagen höchstwahrscheinlich den EA189-Motor haben, der fast durchweg von den Manipulationen der Abgassteuerung betroffen ist. Es gibt viele verbraucherfreundliche Urteile hierzu.

Wer – unabhängig vom konkreten Modell und egal ob VW Diesel oder Benziner –

a) den Autokauf mit einem Autokredit finanziert hat,

b) der vom Autohändler vermittelt wurde und dabei

c) privat und nicht als Unternehmer gehandelt hat,

der kann sich den sog. Diesel-Widerrufsjoker zunutze machen. Formfehler im Autokreditvertrag machen es möglich. Fast alle Autokreditverträge weisen Formfehler auf, die zur Folge haben, dass das eigentlich nur zwei Wochen geltende Widerrufsrecht auch Jahre später noch besteht. Da Kauf und Kredit ein sog. Verbundgeschäft bilden, bewirkt der Widerruf die Rückabwicklung von Kauf und Kredit. 

Der Käufer erhält die Raten zurück, die Bank muss das Auto zurücknehmen, der Kredit gilt als getilgt. Möglicherweise muss der Dieselbesitzer einen Abzug für den Gebrauch des Wagens hinnehmen.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.

Sie können auch einfach anrufen oder eine E-Mail senden und Ihre Fragen stellen.



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