Dieselskandal bei Wohnmobilen: Zwei Beschlüsse setzen FCA Italy weiter unter Druck!

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Das Landgericht Erfurt und das Landgericht Saarbrücken positionieren sich im Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen auf der Seite der geschädigten Verbraucher.

Für FCA Italy wird es immer enger im Dieselabgasskandal. Der Hersteller von hochwertigen Reise- und Wohnmobilen beziehungsweise der Basisfahrzeuge für dieselben ist derzeit von gleich zwei Hinweis- und Beweisbeschlüssen betroffen. Das Landgericht Erfurt (Az.: 0 62/22) will durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens Beweis über die Behauptung des Klägers erheben, dass in dem Motor des streitgegenständlichen Basisfahrzeugs Fiat Ducato des Wohnmobils Capron T58 die Abgasrückführung ca. 22 Minuten nach dem Motorstart auf nahezu Null reduziert und dass die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators deaktiviert wird.

Vor allem weist das Landgericht Erfurt darauf hin, dass dem Kläger gegenüber der FCA Italy Schadenersatz zusteht, wenn in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der einschlägigen EG-Verordnung Nr. 715/2007 verbaut worden sei und sich das Verhalten der Beklagten bei einer Gesamtbetrachtung sämtlicher Umstände als objektiv sittenwidrig erweise. „Unerheblich ist es nach Ansicht der Kammer dabei, dass die italienische Typgenehmigungsbehörde MIT die in dem Motor verbaute Steuerungssoftware nicht beanstandet hat, falls – was Gegenstand der Begutachtung sein wird - das Handeln der Behörde als objektiv rechtswidrig zu bewerten ist. Diese objektive Rechtswidrigkeit ist anzunehmen, wenn die Behauptung des Klägers zutreffen sollte, dass die Abgasrückführung ca. 22 Minuten nach dem Motorstart auf nahezu Null reduziert wird.“

Das Landgericht Saarbrücken (Az.: 12 O 265/21) wiederum will durch Einholung eines Sachverständigengutachtens Beweis erheben über die Behauptung des Klägers, im Motor des Basisfahrzeugs Fiat Ducato des Wohnmobils Carado T 334 werde die Abgasrückführung etwa 22 Minuten nach Motorstart unter Prüfstandsbedingungen und bei einer Abweichung von diesen Bedingungen nach Motorstart von mehr als 15 Sekunden deaktiviert. Der Sachverständige soll dabei die Stickoxidwerte des Fahrzeugs im Rahmen eines Rollenprüfstandtests ermitteln und dabei mehrere Prüfzyklen unter den Bedingungen des NEFZ mit einer Gesamtdauer von mehr als 22 Minuten durchführen. Daneben soll der Sachverständige auch durch Fahrversuche mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr die Stickoxidwerte ermitteln.

„Mehrere Urteile und Gutachten zeigen, dass der Fiat-Dieselskandal weitere Formen annimmt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht.

Übrigens: Gegebenenfalls müssen Klagen gegen Fiat nun gegen die Automobilholding Stellantis N.V. gerichtet werden. Diese ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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