OLG München konstatiert illegale Abschalteinrichtung und Vorsatz bei Wohnmobilen von FCA Italy Spa

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshof verhilft Millionen Fahrzeugbesitzern zu Schadensersatz

Das OLG München (Az. 3000/22) geht von einer illegalen Abschalteinrichtung aus und konstatiert Vorsatz der Beklagten: 

"Es handelt sich bei der sog. Timer Funktion um eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 715/2007. Durch diese Funktion ist sichergestellt, dass die Beklagte zu 1) der Verpflichtung, die Emissionen bei normalen Nutzungsbedingungen wirkungsvoll zu begrenzen, nachkommt, vielmehr wird mit dem Einbau dieser Einrichtung die Einhaltung in der Phase des Zulassungstests sichergestellt, nicht aber unter normalen Fahrbedingungen, die auch einen Zeitraum von mehr als 22 Minuten nach dem Motorstart umfassen (vgl. EuGH Urteil vom 14.07.2022, C-128-20 Rn 41, 42). 

Die Deaktivierung oder deutliche Reduzierung der Abgasreinigung kurz nach einem Zeitraum, welcher der Durchführung der Abgaskontrolle auf dem Prüfstand entspricht, steht einer prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtung gleich. Der Umstand, dass die Abschaltung bei jeder Fahrt und nicht nur nach Durchfahren des Prüfzyklus erfolgt, steht dem nicht entgegen. Eine Abgasreinigung, die aufgrund einer sog. Umschaltlogik nur im Prüfstand aktiviert wird, unterscheidet sich nicht maßgeblich von einer Steuerung, die außerhalb des Prüfstands aufgrund Zeitablaufs nach 22 Fahrminuten stets deaktiviert ist.

Die Implementierung einer solchen zeitbezogenen Deaktivierung der Abgasreinigung, welche so konfiguriert ist, dass die Abgasreinigung während einer Fahrt durch den Prüfstand aktiv ist, kurz danach aber nicht mehr, ist geeignet, die Sittenwidrigkeit zu begründen."

Anlass für die juristische Auseinandersetzung vor dem EuGH waren die mit dem Update installierten Thermofenster. Nach Ansicht der Hersteller sind diese Thermofenster ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzes des Motors. Die Abgasreinigung unter bestimmten Voraussetzungen abschalten zu können, wäre ein erprobtes Mittel, um Schäden am Motor vorzubeugen und dadurch die Sicherheit des Fahrzeugs und deren Verwendern zu gewährleisten.

In dem Verfahren nimmt der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos eine andere Sichtweise ein. Nach der Beweisführung sieht es Rantos als bewiesen an, dass sich hinter den Thermofenstern nichts anderes als eine illegale Abschalteinrichtung versteckt, deren Software dazu dient, die Abgasreinigung abzuschalten. Gutachten hätten ergeben, dass die Thermofenster innerhalb eines Rahmens von 15 bis 33° Celsius agieren. Außerhalb dieses Fensters reduziert sich die Abgasreinigung entweder deutlich oder entfällt sogar ganz. Nur in einem Bruchteil dieser erreichten Temperaturen, ist davon auszugehen, dass die Abschaltung auf einen konkreten Schaden am Motor zurückzuführen ist.

Der Generalanwalt vertritt daher im Verfahren gegen Hersteller, welche diese Thermofenster verwendet haben, den Standpunkt, dass die Eigentümer mit dem Update ein zweites Mal bewusst getäuscht wurden. Ziel des Prozesses ist es daher, in einem Urteil die Thermofenster zur illegalen Abschalteinrichtung erklären zu lassen. Dieses Urteil der Richter des Europäischen Gerichtshofes würde die Tür zu Schadensersatzforderungen öffnen. Besitzer, die kein zweites Update wünschen, sondern den Kauf rückabwickeln möchten, könnten sich auf das Urteil berufen und dadurch das Kapitel des Abgasskandals endgültig schließen.

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