Dieselskandal: Mercedes ruft Autos der Schadstoffklassen Euro 5 und 6b zurück - Schadensersatz ist möglich! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Der sog. "Dieselskandal" geht in eine weitere Runde. Betroffen sind alle Halter von Mercedes-Benz-Modellen der Schadstoffklassen Euro 5 und 6b.

Betroffene müssen ein Software-Update vornehmen lassen und können zusätzlich Schadensersatz fordern.

1. Rückruf von Mercedes-Benz-Modellen der Schadstoffklasse Euro 5 und 6b: 

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hat das Kraftfahrt-Bundesamt ("KBA") Mercedes-Benz im Dezember jüngst einen Bescheid zugestellt, demzufolge das Unternehmen über hunderttausend Dieselfahrzeuge mit einem Softwareupdate ausstatten muss.

Betroffen sind alle Halter der Modelle mit den Schadstoffklassen Euro 5 und 6b.

Wer nicht reagiert, dem droht die Stilllegung seines Fahrzeugs.

2. Grund: Manipulation an der Abgasreinigungsanlage der Diesel:

Grund für den Rückruf ist eine Manipulation an der Abgasreinigungsanlage der Diesel. Die betroffenden Autos reduzieren bei tieferen und höheren Temperaturen das Reinigungssystem deutlich, was zu deutlich erhöhten Stickoxid-Emissionen führt. In der Fachwelt wird diese Manipulation als sogenanntes Thermofenster bezeichnet. Viele Autokonzerne haben ihre Abgasreinigung auf diese Weise manipuliert.

Häufig regelte die Motorsteuerung schon bei Temperaturen rund um die jährlichen Durchschnittswerte ab. Die Autokonzerne argumentierten stets, man müsse das System reduzieren, um den Motor vor Schäden zu beschützen. Doch dies haben Richter des Europäischen Gerichtshofs in einem Grundsatzurteil im Jahre 2022 zurückgewiesen. 

Mercedes-Benz rechtfertigte die Abgasmanipulation bislang damit, dass sie bislang nicht von den Behörden beanstandet worden war.

3. Betroffene müssen handeln, andernfalls droht die Stilllegung des Fahrzeugs:

Auf einer Website des Konzerns erhalten Betroffene zusätzliche Informationen. Sie können dort mit der Fahrgestellnummer nachprüfen, ob auch ihr Diesel betroffen ist.

Die Rückrufaktion des KBA ist verpflichtend für die Fahrzeughalter. Reagiert der Besitzer auf die Schreiben des Konzerns nicht, dann droht ihm (nach zuvor mehrmaliger Aufforderung) die Stilllegung des Fahrzeugs. 

4. Betroffene erhalten ein Softwareupdate und können Schadensersatzansprüche geltend machen:

Die Halter erhalten dann ein Softwareupdate.

Zusätzlich können sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Einen solchen Ersatzanspruch hatten Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang den Betroffenen nicht zugestanden. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in diesem Sommer Urteile von Gerichten aufgehoben, die Schadensersatzklagen abgewiesen hatten, und sie an die Berufungsgerichte zurückverwiesen, wo die Frage der Haftung neu geprüft werden müsse.

Nach dem BGH-Urteil müssen Autohersteller grundsätzlich Schadensersatz für Dieselautos mit Thermofenstertechnik zahlen, wenn diese in einem zu kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigt. 

Rechtsanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner: "Der sog. Dieselskandal erreicht nun eine weitere Runde. Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren Hunderte von Mandanten in Verfahren gegen verschiedene Automobilkonzerne erfolgreich betreut. Auch wir vertreten die Auffassung, dass den Betroffenen Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die entsprechenden Autofirmen zustehen."

Betroffene können sich gern an die Berliner Kanzlei wenden, gern auch direkt unter

kurdum@dr-spaeth.com.

Unsere Erstberatung erfolgt kostenlos, ebenso übernehmen wir eine Anfrage an eine Rechtsschutzversicherung.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Berlin ist seit 2002 und damit seit über 20 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht, im Verbraucherrecht und allgemeinen Zivilrecht für ihre Mandanten tätig.




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