Dieselskandal: EuGH! Jetzt Schadensersatz! Anwaltsinfo

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Betroffene des Dieselskandals können vermutlich deutlich leichter Schadensersatz fordern!

In der lange erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)  zum Az. C-100/21, vom 21. März 2023, in der es um eine Klage gegen Mercedes Benz ging, hatte der EuGH entschieden, dass die Autobauer auch haften, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. 

"Das ist ein großartiges Urteil. Millionen von Dieselskandal-Betroffenen können somit meiner Ansicht nach deutlich leichter Schadensersatzansprüche geltend machen,"  so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von  Dr. Späth  & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin, die seit dem Jahr 2018 mehr als tausend Dieselskandal-Betroffene betreut hatten.

Denn so entschied der EuGH schon in einem früheren Urteil, dass es sich bei Thermofenstern grundsätzlich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt., die nur in engen Grenzen zulässig sein soll.

Allerdings war bisher laut Bundesgerichtshof (BGH)  stets ein vorsätzliches Handeln (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) des Schädigers erforderlich, das nur schwer nachzuweisen war. Es ist zu erwarten, dass der BGH nun die positive Entscheidung des EuGH umsetzt und mit der positiven EuGH-Entscheidung die Chancen auf Schadensersatz für etliche Dieselskandal-Betroffene deutlich steigen.

Im konkreten Fall ging es um einen Mercedes Benz C 220 CDI der Euro-Norm 5, der als Gebrauchtwagen gekauft wurde und bei dem der Motor OM 651 verbaut ist, der mit einem sog. Thermofenster versehen ist, das bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung reduziert.

Aber auch etliche Fahrer/Halter von Dieselfahrzeugen anderer Hersteller, werden somit Schadensersatzansprüche deutlich leichter durchsetzen können, weil derartige "Thermofenster" auch von anderen Herstellern regelmäßig eingesetzt wurden.

Betroffene des Dieselskandals sollten sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner daher umgehend an eine qualifizierte Anwaltskanzlei wenden, bevor wegen des positiven EuGH-Urteils aufgrund  der zu erwartenden neuen Klagewelle mit Verzögerungen zu rechnen ist.

Vor allem rechtsschutzversicherte Kunden sollten dabei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner jetzt schon tätig werden, um alles rechtzeitig in die Wege zu leiten, auch Prozessfinanzierer finanzieren bereits teilweise neue Fälle.

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung für die Betroffenen.

Betroffene des Dieselskandals diverser Hersteller sollten sich daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB schnellstmöglich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, bevor die Verjährung der Ansprüche einzusetzen droht.



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