Dieselskandal: VW bietet 50.000 Kunden Einmalzahlung an – was Betroffene tun können

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VW will einen weiteren Schlussstrich ziehen und hat Anfang September 2020 angekündigt, rund 50.000 Kunden eine Einmalzahlung als Entschädigung im Dieselskandal anzubieten. Die betreffenden Dieselfahrer hatten außerhalb der Musterfeststellungklage eigene juristische Schritte gegen Volkswagen eingeleitet, um möglichst effektiv ihren Anspruch durchzusetzen. Mit diesem Vorgehen hatten diese Kunden höhere Schadensersatzzahlungen angestrebt. 

Einmalzahlung an 50.000 VW-Kunden soll Rechtsstreitigkeiten beenden

Dieser Schritt des Konzerns dürfte als Folge des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2020 gewertet werden. Der BGH hatte im Mai 2020 geurteilt, dass VW seine Kunden im Dieselskandal sittenwidrig geschädigt und die Genehmigungsbehörden arglistig getäuscht hat. Geschädigten Dieselfahrern steht somit grundsätzlich Schadensersatz zu.  

Volkswagen hatte sich bereits vor dem BGH-Urteil mit etwa 235.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage auf einen Vergleich geeinigt. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs wurden Kunden mit Beträgen zwischen 1.350 und 6.250 Euro entschädigt. Dies hatten einige Kläger für unangemessen gehalten und waren deshalb in die Einzelklage gegangen. 

Nutzungsersatz frisst Schadensersatzanspruch

Viele Kläger konnten ihr Recht vor Gericht zwar geltend machen, allerdings hatte der BGH in seinem Urteil auch bestimmt, dass die Fahrzeugbesitzer einen Nutzungsersatz an den Autohersteller zahlen müssen. Je mehr Kilometer sie auf dem Tacho hatten, umso mehr sank ihr Schadensersatzanspruch. 

BGH-Urteile vom Juli 2020: Nur Fahrzeuge mit EA189-Motor betroffen

Hinzu kamen vier weitere BGH-Urteile im Juli 2020, die unter anderem klarstellten, dass VW keine Deliktszinsen zahlen muss und dass man VW bei Verkauf eines Autos nach Bekanntwerden des Dieselskandals keine Sittenwidrigkeit mehr unterstellen kann. Dies betraf einzig die Dieselfahrzeuge mit dem VW-Motor EA189 mit 3- und 4-Zylinder bis 2.0l Hubraum.  

Für die von diesen Urteilen betroffenen EA189-Besitzer, die bereits in der Klage sind, sind diese BGH-Entscheidungen eine herbe Enttäuschung, und Rechtsexperten, die sich seither mit der Dieselthematik befassen, können diese Urteile größtenteils auch nicht nachvollziehen. Aufgrund der BGH-Urteile vom Juli 2020 und auch der Verjährung ist das Durchsetzen der Ansprüche für EA189-Dieselbesitzer deutlich schwieriger geworden. 

VW-Angebot: Kunde kann Auto behalten

Dagegen soll es laut VW für die oben genannten 50.000 Kunden Einmalzahlungen geben, die jeweils individuell berechnet werden. Eine Auszahlungstabelle, so wie es bei der Musterfeststellungsklage war, gibt es demnach dieses Mal nicht. Bei der Höhe des Betrags spielen unter anderem auch Alter und Laufleistung eine Rolle. Nimmt der Kunde das Geld von VW an, kann er auch das Auto behalten. 

Die andere Möglichkeit für den Kläger ist, das Urteil im Verfahren einfach abzuwarten. Im Idealfall können sie den Kaufpreis zurückerhalten, nach BGH-Urteil jedoch abzüglich des Nutzungsersatzes. Bei dieser Variante müssen die Kläger ihr Dieselfahrzeug allerdings an VW zurückgeben. 

Sollen Kunden das Angebot annehmen?

Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geht davon aus, dass die meisten Kunden das Angebot annehmen werden. »In Anbetracht dessen, dass VW auf Zeit gespielt hat und es für viele Pkw-Besitzer mit EA189-Motor nun schwierig geworden ist, ihre Ansprüche durchzusetzen, werden die meisten hier womöglich kein Risiko mehr eingehen. VW hingegen möchte mit dem Angebot bis zum Jahresende einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit ziehen und weitere langwierige Rechtsstreitigkeiten verhindern. Gerade für die Kunden mit hohen Pkw-Laufleistungen kann der angebotene Vergleich auch der richtige Weg sein. Bei Unsicherheit empfehlen wir jedem Betroffenen, sich nochmals anwaltlich beraten zu lassen.« 

Dieselskandal ist noch nicht zu Ende

Der Dieselskandal, der mittlerweile seit fünf Jahren andauert, ist damit aber definitiv nicht zu Ende. Auch beim Nachfolgemotor EA288 wurden illegale Abgastricksereien festgestellt – dieser Motor ist in fast allen Modellen von VW, Audi, Skoda und Seat verbaut. Ebenfalls betroffen sind die Motoren EA896 und EA897 in Audi- und Porsche-Dieselfahrzeugen. Auch anderen Herstellern wie Mercedes-Benz, Fiat, Renault oder Volvo wird vorgeworfen, illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden. 

Wir machen uns für Sie stark!

Fahren Sie einen Diesel und sind sich unsicher, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind? Auf www.diesel-gate.com können Sie kostenfrei und innerhalb kürzester Zeit prüfen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wir beraten Sie auch gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Wenn Sie telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen möchten, können Sie dies gern unter 030/959 982 238 tun. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr für Sie da. 

 



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