Dieselskandal: Was Sie tun können, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will

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Viele Verbraucher sichern sich mit einer Rechtsschutzversicherung (RSV) ab, um sich im Falle von Rechtsstreitigkeiten vor hohen Kosten zu schützen. Aber gerade im Dieselskandal stellen wir als Verbraucherschutzkanzlei fest, dass es hier oft zu Problemen kommt. Die Rechtsschutzversicherungen stellen sich gern quer und wollen nicht zahlen. Das ist nicht verwunderlich, denn bei den Versicherern sind seit Beginn des Abgasskandals bereits Ausgaben von rund 667 Millionen Euro dafür angefallen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie tun müssen, um eine Deckungszusage Ihrer Versicherung zu erhalten. 

Deckungsanfrage abgelehnt?

Sie wollen juristisch gegen Ihren Autohersteller vorgehen und fragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese in diesem Fall die Kosten trägt. Ihr Versicherer teilt Ihnen jedoch mit, dass gewisse vertragliche Voraussetzungen nicht bestehen oder die Versicherungspolice den Fall nicht abdeckt. Ihre Anfrage wird abgelehnt. Für Sie ist das ein Ärgernis, hatten Sie diese Versicherung doch extra für solche Fälle abgeschlossen! 

Experten halten 90 Prozent der Ablehnungen für unzureichend

Eine Ablehnung der Deckungszusage ist noch lange kein Grund, diese Entscheidung tatenlos hinzunehmen und es dabei zu belassen. Rechtsexperten schätzen, dass etwa 90 Prozent der Ablehnungen unzureichend sind, da Rechtschutzversicherungen ihre Ablehnungen nicht ausreichend begründen. Ist diese Begründung unzureichend, können die Verbraucher der Ablehnung widersprechen und eine erneute Prüfung fordern. 

Vermeiden Sie hohe Kosten!

Wenn ein Versicherer die Deckungszusage erteilt, übernimmt er auch die Kosten für den Rechtsstreit. Dabei handelt es sich meist um Anwalts- und Gerichtskosten, die sehr hoch ausfallen können. Wenn Sie noch keine Deckungszusage haben, sollten Sie also keine rechtlichen Maßnahmen einleiten! Es ist immer empfehlenswert, sich vorher von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir von der BBR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten immer ein kostenloses Erstgespräch. 

Anwaltlicher Rat hilft 

Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung Ihre Deckungsanfrage also abgelehnt haben, empfehlen wir, die Ablehnung unbedingt anwaltlich überprüfen zu lassen. Ein Anwalt deckt Fehlentscheidungen der Versicherung auf und sichert den Widerspruch ab. 

Wir setzen Ihr Recht durch!

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten Ihnen einen besonderen Service: Damit Sie als Verbraucher möglichst wenig Aufwand betreiben müssen, übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage für Sie. Unsere Anwälte wissen, wie sie die Schreiben an die Versicherer formulieren müssen, damit eine Zusage gewährt wird. Sie wissen auch, was Versicherer leisten müssen und was nicht, und sie können gleich aktiv werden, wenn eine Versicherung die Deckungsanfrage ablehnt. Auch alle weiteren Fragen und Vorgehensweisen klären unsere Anwälte mit Ihnen. 

Kontaktieren Sie uns

Klagen im Dieselskandal sind nach wie vor möglich. Sind sie Dieselbesitzer und wollen gegen den Automobilhersteller vorgehen? Auf www.diesel-gate.com können Sie bequem von zu Hause aus prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Auch wenn Sie Probleme mit der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung haben oder sich unsicher sind, können Sie sich gern an uns wenden. Wir von der BBR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing kontaktieren auf Wunsch Ihre Versicherung. Wir machen uns für Sie stark! 



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