DigiRights lässt mutmaßliche Filesharer nun auch von WeSaveYourCopyrights abmahnen

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Zurzeit liegen uns etliche Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH vor, die diese von diversen Rechtsanwaltskanzleien aussprechen lässt. Es handelt sich hierbei neben dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian und der Frankfurter Kanzlei Schalast & Partner insbesondere um die Rechtsanwalts-GmbH WeSaveYourCopyrights.

Die Gefahr, nach Erhalt der ersten DigiRights-Abmahnung von der DigiRights Administration GmbH wegen irgendeines anderen Musikwerks erneut abgemahnt zu werden, ist aufgrund der Vielzahl der beauftragten Anwaltskanzleien enorm groß. Dies umso mehr, als dass schon der alleinige Geschäftszweck der DigiRights Administration GmbH erklärtermaßen einzig in dem Erwerb von Rechten an Tonaufnahmen oder Filmwerken zum Schutz gegen deren rechtswidrige Verwertung im Internet besteht.

Um Gerichtsverfahren und Folgeabmahnungen frühzeitig auszuschließen, empfiehlt es sich daher, nach Erhalt der ersten Abmahnung eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben zu lassen, die sich auf alle Werke erstreckt, an denen die DigiRights Administration GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte erworben hat. Jede weitere Abmahnung von DigiRights ist dann offenkundig ungerechtfertigt. Die dem zu Unrecht abgemahnten Anschlussinhaber hierdurch entstandenen Rechtsanwaltskosten sind von DigiRights unter dem Gesichtspunkt des materiellen Kostenerstattungsanspruchs zu erstatten. Diesen Kostenerstattungsanspruch kann der abgemahnte Anschlussinhaber mit großer Aussicht auf Erfolg gerichtlich gegen die abmahnende DigiRights Administration GmbH geltend machen oder aber zumindest zur Aufrechnung erklären. Zahlungen an die DigiRights hat der abgemahnte Anschlussinhaber in diesem Fall selbstverständlich nicht zu leisten.

Dieser - dem abgemahnten Anschlussinhaber bei unberechtigter Folgeabmahnung gebührende - Kostenerstattungsanspruch setzt die vorangegangene Abgabe einer entsprechend modifizierten Unterlassungserklärung voraus. Hierzu sollte der abgemahnte Anschlussinhaber unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, der sich erwiesenermaßen mit der Bearbeitung von Filesharing-Abmahnungen auskennt.

Zur zunächst unverbindlichen und insoweit selbstverständlich kostenfreien Besprechung der Sach- und Rechtslage erreichen Sie uns werktäglich bis 20.00 Uhr telefonisch unter der Durchwahl 0221 - 460 233 13.


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