DKB widerruft Negativeintrag bei der Schufa Holding AG

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Die Kanzlei AdvoAdvice konnte einem Rechtsanwaltskollegen aus Berlin gegen einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG helfen, den die DKB AG nach Kündigung eines Geschäftskontos vorgenommen hatte. 

Rechtsanwalt benötigt Hilfe vom Rechtsanwalt

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auch ein Rechtsanwalt manchmal Hilfe von einem Kollegen benötigt, der sich in ein einem Fachgebiet besonders gut auskennt. 

Daher ist es auch keine Besonderheit, wenn sich Anwaltskollegen bei der Kanzlei AdvoAdvice melden und um Hilfe in Sachen Datenschutz und Schufa-Einträgen bitten. Hier konnte auch in der Vergangenheit bereits einigen Kollegen erfolgreich geholfen werden. 

Konkret meldete sich ein Rechtsanwalt aus Berlin bei der Kanzlei AdvoAdvice und berichtet von einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG, welcher von der DKB AG vorgenommen worden war. 

Kündigung von Geschäftskonto führt zu Schufa-Eintrag

Bei der Bank hatte der Rechtsanwalt ein Geschäftskonto unterhalten und dieses aufgrund einer Anstellung und damit Aufgabe seiner Selbständigkeit über längere Zeit nicht mehr genutzt. 

Es waren dort daher Gebühren in Höhe von 145,96 Euro aufgelaufen. Die DKB AG kündigte daher die Geschäftsverbindung unter Bezugnahme auf § 26 Abs. 2 AGB-DKB und meldete die offene Forderung als Negativmerkmal bei der Schufa Holding AG ein. 

Mehrmaliges Nachfassen führt zum Erfolg

Die DKB AG wurde daher von der Kanzlei AdvoAdvice durch die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser mehrfach angeschrieben und zur Löschung des Negativeintrags sowie zur Kostenübernahme aufgefordert. 

Dies hatte letztendlich Erfolg. Die DKB AG widerrief die Eintragung bei der Schufa Holding AG und diese löschte den Eintrag weisungsgemäß. 

Der betroffene Rechtsanwalt hat seither wieder eine saubere Schufa-Auskunft. 

Zudem konnte auch erreicht werden, dass die DKB AG die Kosten der Tätigkeit von AdvoAdvice übernimmt, so dass dem erleichterten Kollegen seinen Gebührenvorschuss zurückerstattet werden konnte. 

Nicht jeder Kündigung berechtigt zum Schufa-Eintrag

Als Fazit lässt sich festhalten, dass es sich lohnt, sich auch als Anwalt an spezialisierte Kollegen zu wenden, wenn es darum geht, einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG prüfen und diesen ggf. löschen zu lassen. 

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann fasst zusammen: "Aus dem vorliegenden Fall ist klar zu erkennen, dass nicht jede Kontokündigung auch zum Eintrag eines Negativmerkmals bei der Schufa Holding AG durch die kündigende Bank berechtigt. Hilfe vom Experten einzuholen lohnt daher bei Negativeintragen bei Auskunfteien oftmals."

Es ist immer wieder erfreulich, wenn die Experten von AdvoAdvice Betroffenen (insbesondere auch Anwaltskollegen) bei ihren Problemen mit negativen Schufa-Einträgen helfen können.

Nicht alle Einträge können vorzeitig gelöscht werden. Erstaunlich oft läuft bei der Einmeldung aber nicht alles so, wie es das Gesetz vorsieht.

Gerne prüfen wir dies für Sie in Ihrem Fall und helfen Ihnen, den Eintrag zur Löschung zu bringen. Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten Sie unter 030  921 000 40 oder info@advoadvice.de. 

Foto(s): AdvoAdvice

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