DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH / CT Infrastructure verweigert korrektes Abfindungsguthaben

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Die Zahl der geschädigten Anleger, die in atypische stille Beteiligungen oder Genussrechte der Thomas Lloyd Gruppe investiert haben, steigt.

Anlegern, die sich über atypisch stille Beteiligungen an der DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH, jetzt umgewandelt in die CT Infrastructure Holding Ltd („CTI“), beteiligt haben und ihre Beteiligung ordentlich gekündigt haben, wird von der CT Infrastructure ein korrekt berechnetes Abfindungsguthaben vorenthalten. Hatte man den Anlegern in einem Schreiben aus dem Februar 2019 noch ein minimales Abfindungsguthaben in Aussicht gestellt, wird es nun mit 0,00 angegeben. Eine gebotene Berechnung, wie in den Verträgen zum Abschluss der atypisch stillen Beteiligung vereinbart, erfolgt in keiner Weise.

Zudem werden keinerlei Angaben zur vertraglich vereinbarten Beteiligung des Anlegers an den stillen Reserven gemacht, obwohl die CTI selbst im Schreiben aus dem Februar 2019 noch ausführt, dass es nur zu einer temporären Abwertung (aus steuerlichen oder bilanziellen Gründen) von Vermögensgegenständen gekommen ist. Dies führt aber zwingend zu entsprechenden stillen Reserven, an denen der Anleger dann zu beteiligen ist. Weder werden diese ermittelt noch dem Anleger zugestanden.

Auch die gebotene Sicherheitsleistung, die aufgrund der Umwandlung nach § 22 UmwG geschuldet ist, erfolgt nicht.

Die gerichtliche Durchsetzung der Abfindungsansprüche steht daher nun an.

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RA Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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