Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Vorlage der Telefonprotokolle angeordnet

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Das Landgericht Itzehoe hat in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren der Anlageberatungsgesellschaft Accessio Wertpapierhandelshaus AG die Vorlage der Telefonprotokolle über die zwischen ihr und dem Anleger geführten Beratungsgespräche auferlegt. Die Klägerin macht gegen das Wertpapierhandelshaus Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit mehreren Kapitalanlagen geltend. Nachdem die Beklagte die fehlerhafte Beratung bestritt, wurde von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich die Vorlage der Telefonprotokolle beantragt, um somit den strittigen Sachverhalt aufzuklären. Mit Hinweis vom 14.10.2009 hat sich das Landgericht nun der Argumentation der Klägervertreter angeschlossen und Accessio zur Vorlage der Protokolle aufgefordert.  

„Dies stellt einen großen Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche dar“, so Rechtsanwalt Christian Luber, der das Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vor dem Landgericht Itzehoe führt. „Denn mit diesen Protokollen kann, sofern die Vorwürfe der Klägerin zutreffend sind, die unzureichende Aufklärung über Risiken und den Erhalt von Innenprovisionen durch Accessio belegt werden.“


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