Driver & Bengsch / Accessio Wertpapierhandelshaus: CLLB Rechtsanwälte bereiten Klage vor

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Das Accessio Wertpapierhandelshaus bot insbesondere in den Jahren 2006 und 2007 unter dem Namen Driver & Bengsch Anlegern hohe Zinsen für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos an. Zahlreiche Festgeldsparer übertrugen daraufhin in der Folgezeit ihre Ersparnisse auf die Konten von Driver & Bengsch. Nach einiger Zeit allerdings meldeten sich Telefonberater des Wertpapierhandelshauses bei den Anlegern und erklärten, dass es nun eine bessere Möglichkeit gäbe, hohe Zinsen zu erzielen. Teilweise hieß es auch, dass die Zinsen des Tagesgeldkontos leider nicht mehr garantiert werden könnten. Allerdings, so die Berater weiter, bestünde kein Risiko für die Anleger.

„Im Rahmen der Gespräche mit unseren Mandanten hat sich ein immer wiederkehrendes Schema ergeben.", so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, die bereits einige Mandanten vertritt. „Anleger wurden erst mit einem sicheren Tagesgeldkonto angeworben, um ihnen dann Unternehmensbeteiligungen o.ä. zu verkaufen. So wurden Betroffenen beispielsweise Genussscheine der Salvator AG oder von Driver & Bengsch selbst vermittelt. Risikohinweise erfolgten oft nicht oder nur sehr eingeschränkt.

Rechtsanwalt Luber rät daher betroffenen Anlegern, ihre Kapitalanlagen überprüfen zu lassen. „In Betracht kommen insbesondere Schadensersatzansprüche gegen das Accessio Wertpapierhandelshaus. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anleger nicht über die Risiken des Totalverlustes und über mögliche Provisionen für Accessio informiert wurden."


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