Drohnen – was darf ich eigentlich und worauf muss ich achten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Lesen Sie nachfolgend die Schlüsselpunkte der luftfahrtrechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Drohnen, die hervorgehoben werden können:

Luftfahrtrechtlicher Rahmen für den Drohnenbetrieb

1. Kategorien des Drohnenbetriebs:

Offene Kategorie:

Geeignet für private und gewerbliche Nutzung ohne Betriebsgenehmigung.      

- Max. Flughöhe: 120 Meter über Grund      

- Sichtkontakt während des gesamten Fluges     

 - Startmasse der Drohne: 500 bis 25 kg     

- Kein Überflug von Menschenansammlungen oder Transport gefährlicher Güter  

Drohnenführerschein:

Verpflichtend für Drohnenpiloten in der offenen Betriebskategorie mit einer Startmasse von 250 g oder mehr.   

Haftpflichtversicherung:

Mindestdeckung von EUR 930.000 erforderlich.

Modellflüge:

- Modellflüge unterliegen denselben Anforderungen wie Drohnen in der offenen Kategorie.  

- Möglichkeit für Flugmodell-Vereine, eine individuelle Betriebsgenehmigung zu erhalten.

3. Spezielle und zulassungspflichtige Kategorien:

- Erfordern eine luftfahrtbehördliche Betriebsgenehmigung und vorherige Risikobewertung.  

- Zulassungspflichtig, wenn Menschenansammlungen überflogen, Menschen befördert oder gefährliche Güter transportiert werden.

Zivil- und Datenschutzrechtliche Aspekte

1. Haftung:

- Drohnenbetreiber haften nach zivilrechtlichen Bestimmungen bei Schäden an Personen oder Eigentum.   

- Mögliche strafrechtliche Verantwortung.

2. Persönlichkeitsrecht und Privatsphäre:

- Betroffene Dritte haben möglicherweise Abwehransprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts.   - Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche bei Verletzung des Rechts auf Wahrung der Privatsphäre.

3. Bild- und Tonaufnahmen:

- Entschädigungsansprüche nach dem Mediengesetz und Urheberrechtsgesetz bei widerrechtlicher Verbreitung oder Verwertung von Drohnenaufnahmen.

4. Datenschutzrecht:

- Einsatz von Drohnen, die personenbezogene Daten ermitteln, unterliegt dem Datenschutzrecht.   

- Videoüberwachung ohne Einwilligung ist unzulässig.   

- Geldstrafen der Datenschutzbehörde möglich.

Fazit

Die Einhaltung sowohl der luftfahrtrechtlichen Bestimmungen als auch der zivil- und datenschutzrechtlichen Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Probleme zu vermeiden und einen sicheren und verantwortungsbewussten Drohnenbetrieb zu gewährleisten.

Rechtsanwalt Luftfahrtrecht

Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier, Rechtsanwalt Wien, berät zu allen Fragen des Luftfahrtrechts und damit zusammenhängenden Rechtshemen.


Weitere Informationen auf shb-law.at


Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine spezifische Rechtsberatung dar. Die hier bereitgestellten Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, können jedoch eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen. Da sich die Rechtslage fortlaufend ändern kann, ist es bei konkreten Anliegen wichtig, rechtlichen Rat einzuholen. Nur eine persönliche Beratung kann die Besonderheiten Ihres Falles angemessen berücksichtigen.



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