Drohnen – was darf ich eigentlich und worauf muss ich achten?

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Lesen Sie nachfolgend die Schlüsselpunkte der luftfahrtrechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Drohnen, die hervorgehoben werden können:

Luftfahrtrechtlicher Rahmen für den Drohnenbetrieb

1. Kategorien des Drohnenbetriebs:

Offene Kategorie:

Geeignet für private und gewerbliche Nutzung ohne Betriebsgenehmigung.      

- Max. Flughöhe: 120 Meter über Grund      

- Sichtkontakt während des gesamten Fluges     

 - Startmasse der Drohne: 500 bis 25 kg     

- Kein Überflug von Menschenansammlungen oder Transport gefährlicher Güter  

Drohnenführerschein:

Verpflichtend für Drohnenpiloten in der offenen Betriebskategorie mit einer Startmasse von 250 g oder mehr.   

Haftpflichtversicherung:

Mindestdeckung von EUR 930.000 erforderlich.

Modellflüge:

- Modellflüge unterliegen denselben Anforderungen wie Drohnen in der offenen Kategorie.  

- Möglichkeit für Flugmodell-Vereine, eine individuelle Betriebsgenehmigung zu erhalten.

3. Spezielle und zulassungspflichtige Kategorien:

- Erfordern eine luftfahrtbehördliche Betriebsgenehmigung und vorherige Risikobewertung.  

- Zulassungspflichtig, wenn Menschenansammlungen überflogen, Menschen befördert oder gefährliche Güter transportiert werden.

Zivil- und Datenschutzrechtliche Aspekte

1. Haftung:

- Drohnenbetreiber haften nach zivilrechtlichen Bestimmungen bei Schäden an Personen oder Eigentum.   

- Mögliche strafrechtliche Verantwortung.

2. Persönlichkeitsrecht und Privatsphäre:

- Betroffene Dritte haben möglicherweise Abwehransprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts.   - Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche bei Verletzung des Rechts auf Wahrung der Privatsphäre.

3. Bild- und Tonaufnahmen:

- Entschädigungsansprüche nach dem Mediengesetz und Urheberrechtsgesetz bei widerrechtlicher Verbreitung oder Verwertung von Drohnenaufnahmen.

4. Datenschutzrecht:

- Einsatz von Drohnen, die personenbezogene Daten ermitteln, unterliegt dem Datenschutzrecht.   

- Videoüberwachung ohne Einwilligung ist unzulässig.   

- Geldstrafen der Datenschutzbehörde möglich.

Fazit

Die Einhaltung sowohl der luftfahrtrechtlichen Bestimmungen als auch der zivil- und datenschutzrechtlichen Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Probleme zu vermeiden und einen sicheren und verantwortungsbewussten Drohnenbetrieb zu gewährleisten.


Artikel auf shb-law.at



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