Drohnen – was darf ich eigentlich und worauf muss ich achten?
- 1 Minuten Lesezeit
Lesen Sie nachfolgend die Schlüsselpunkte der luftfahrtrechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Drohnen, die hervorgehoben werden können:
Luftfahrtrechtlicher Rahmen für den Drohnenbetrieb
1. Kategorien des Drohnenbetriebs:
Offene Kategorie:
Geeignet für private und gewerbliche Nutzung ohne Betriebsgenehmigung.
- Max. Flughöhe: 120 Meter über Grund
- Sichtkontakt während des gesamten Fluges
- Startmasse der Drohne: 500 bis 25 kg
- Kein Überflug von Menschenansammlungen oder Transport gefährlicher Güter
Drohnenführerschein:
Verpflichtend für Drohnenpiloten in der offenen Betriebskategorie mit einer Startmasse von 250 g oder mehr.
Haftpflichtversicherung:
Mindestdeckung von EUR 930.000 erforderlich.
Modellflüge:
- Modellflüge unterliegen denselben Anforderungen wie Drohnen in der offenen Kategorie.
- Möglichkeit für Flugmodell-Vereine, eine individuelle Betriebsgenehmigung zu erhalten.
3. Spezielle und zulassungspflichtige Kategorien:
- Erfordern eine luftfahrtbehördliche Betriebsgenehmigung und vorherige Risikobewertung.
- Zulassungspflichtig, wenn Menschenansammlungen überflogen, Menschen befördert oder gefährliche Güter transportiert werden.
Zivil- und Datenschutzrechtliche Aspekte
1. Haftung:
- Drohnenbetreiber haften nach zivilrechtlichen Bestimmungen bei Schäden an Personen oder Eigentum.
- Mögliche strafrechtliche Verantwortung.
2. Persönlichkeitsrecht und Privatsphäre:
- Betroffene Dritte haben möglicherweise Abwehransprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts. - Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche bei Verletzung des Rechts auf Wahrung der Privatsphäre.
3. Bild- und Tonaufnahmen:
- Entschädigungsansprüche nach dem Mediengesetz und Urheberrechtsgesetz bei widerrechtlicher Verbreitung oder Verwertung von Drohnenaufnahmen.
4. Datenschutzrecht:
- Einsatz von Drohnen, die personenbezogene Daten ermitteln, unterliegt dem Datenschutzrecht.
- Videoüberwachung ohne Einwilligung ist unzulässig.
- Geldstrafen der Datenschutzbehörde möglich.
Fazit
Die Einhaltung sowohl der luftfahrtrechtlichen Bestimmungen als auch der zivil- und datenschutzrechtlichen Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Probleme zu vermeiden und einen sicheren und verantwortungsbewussten Drohnenbetrieb zu gewährleisten.
Artikel teilen: