DSGVO-Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte wegen Nutzung von Klaviyo für Maximilian Größbauer erhalten?

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DSGVO-Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte wegen unzulässigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund der Nutzung von Klaviyo

Uns liegt ein Schreiben der brandt.legal Rechtsanwälte aus Berlin vor, die für einen Mandanten aus Wien datenschutzrechtliche Abmahnungen versenden. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen einen schweren Datenschutzverstoß aufgrund der Übermittlung von personenbezogenen Daten an das Technologieunternehmen Klaviyo in den USA begangen zu haben und es werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Schadenersatz beläuft sich auf immerhin 5.000 Euro (!).

Falls auch Sie für das E-Mail-Marketing ihres Unternehmens auf die globale Marketing-Automatisierungsplattform Klaviyo zurückgreifen und aufgrund dieser Nutzung von den brandt.legal Rechtsanwälten abgemahnt wurden, unterstützen wir Sie gerne. Wir haben täglich mit datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu tun und beraten Sie gerne beim Umgang mit Abmahnungen. 

In jedem Fall gilt: Ignorieren Sie die Abmahnung in keinem Fall. Es handelt sich hierbei nicht um eine Google-Fonts Abmahnung, die zur Zeit vielfach erwähnt werden. Nehmen Sie die Abmahnung ernst, aber unterzeichnen Sie keinesfalls ohne anwaltlichen Rat Unterlassungserklärungen und leisten Sie nicht vorschnell Zahlungen!

Folgendes müssen Sie wissen:


Hintergrund zur datenschutzrechtlichen Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte hinsichtlich der Verwendung von Klaviyo

Nachdem der Mandant der brandt.legal Rechtsanwälte zunächst gemäß Art. 15 der DSGVO um Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten bat, wurde ihm mitgeteilt, dass seine Daten zum Versand von E-Mail-Newslettern an das Unternehmen Klaviyo Inc. mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt wurden. Da der Mandant der brandt.legal Rechtsanwälte die Auffassung vertritt, die Übermittlung seiner Daten sei rechtswidrig, hat er die brandt.legal Rechtsanwälte damit beauftragt, aufgrund eines behaupteten unzulässigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Unterlassungsansprüche und angeblich aus der Verletzungshandlung resultierende Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.


Der brandt.legal DSGVO-Vorwurf: durch einen Datenschutzverstoß soll in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingegriffen worden sein

Die brandt.legal Rechtsanwälte meinen, durch die Nutzung des Tools Klaviyo seien Daten in die Vereinigten Staaten (USA) übermittelt worden. Die Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten unter Verwendung des Tools Klaviyo sei rechtswidrig gewesen. Eine Datenverarbeitung sei nach dem datenschutzrechtlichen Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt unzulässig, sofern sie nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden könne. Es wird vorgeworfen, dass dies bei der Nutzung der US-amerikanischen Marketingplattform Klaviyo nicht der Fall sei. Das „Kernproblem“ bestünde in den Vereinigten Staaten nämlich bereits auf rechtlicher Ebene, da Betroffenen keine durchsetzbaren Rechte und wirksame Rechtsbehelfe eingeräumt werden würden. Die Übermittlung personenbezogener Daten an Klaviyo aus Deutschland sei somit ein „schwerer Datenschutzverstoß“ und greife in die Rechte der Betroffenen ein.


Die Ansprüche, die von den brandt.legal Rechtsanwälten geltend gemacht werden, im Überblick:


Unterlassungsansprüche wegen DSGVO-Verstoß und Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Der Mandant der brandt.legal Rechtsanwälte habe durch § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung der Weitergabe seiner Daten an Empfänger in den Vereinigten Staaten von Amerika, wie die Klaviyo Inc.. Durch den erstmaligen rechtswidrigen Verstoß bestünde ein Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung. Eine solche vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben der brandt.legal Rechtsanwälte bereits beigefügt: Man soll sich dazu verpflichten jegliche Übermittlung der personenbezogenen Daten des Betroffenen in Drittstaaten, insbesondere in die USA, zukünftig zu unterlassen – im Falle der Zuwiderhandlung wird eine nicht niedrige Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € festgesetzt.


Schadensersatzansprüche nicht unter 5.000 Euro?

Durch den weiter behaupteten angeblichen Verlust der Kontrolle über die eigenen persönlichen Daten im US-amerikanischen Ausland durch die Firma Klaviyo, sei in die Rechte des Mandanten der brandt.legal Rechtsanwälte eingegriffen worden und ihm sei ein immaterieller Schaden entstanden. Er hätte Anspruch auf Schadensersatz und es werden Geldbeträge in Höhe von 25.000 € in den Raum gestellt, die scheinbar durch die Rechtsprechung gestützt werden sollen. Zuletzt wird eine Geldentschädigung von nicht unter 5.000 € als angemessen bezeichnet und von den Rechtsanwälten eingefordert.


Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.728,48 Euro

Die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren, die durch die Beauftragung der brandt.legal Rechtsanwälte entstanden sind, wird ebenfalls gefordert. Hierbei wird von den Rechtsanwälten, statt der sonst gängigen 1,3 Gebühr, von einer 1,5 Geschäftsgebühr auf einen Gegenstandswert von ganzen 30.000 € ausgegangen. Somit wird zusätzlich ein Geldbetrag von 1.728,48 Euro gefordert, den man unter Fristsetzung an die brandt.legal Rechtsanwälte zu zahlen soll.


Konsequenzen, die von den brandt.legal Rechtsanwälten angedroht werden:

Sollte nicht innerhalb der Fristen reagiert werden, drohen die brandt.legal Rechtsanwälte im Namen ihres Mandanten nicht nur damit, die vermeintlichen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Ebenfalls würde der Sachverhalt gemäß Art. 77 und 88 DSGVO bei der zuständigen Datenschutzbehörde angezeigt werden, was, laut den brandt.legal Rechtsanwälten, Konsequenzen wie die Aussprache einer teilweisen Gewerbeuntersagung oder Geldbußen in Höhe von bis zu 20.000.000 € zur Folge haben soll. Es wird deutlich, dass der Abgemahnte hier in Anbetracht der drohenden Ansprüche zur unverzüglichen Erfüllung der geforderten Ansprüche bewegt werden soll.


Wurden Sie infolge der Nutzung von Klaviyo datenschutzrechtlich abgemahnt durch die Brandt.Legal Rechtsanwälte abgemahnt? Das können Sie tun!

Lassen Sie die von den brandt.legal Rechtsanwälten gesetzten Fristen auf keinen Fall untätig verstreichen, aber lassen Sie sich auch nicht durch die hohen Forderungen und die von den Rechtsanwälten dargestellten drohenden Konsequenzen erschrecken. Geben Sie unter keinen Umständen übereilt eine Unterlassungserklärung ab, jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung des Sachverhalts durch einen Rechtanwalt. Zahlen Sie den geforderten Betrag keinesfalls, ohne die Abmahnung vorab gründlich anwaltlich prüfen zu lassen. Nicht selten konnte in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen festgestellt werden, dass geltend gemachten Ansprüche nicht oder nicht in voller Höhe bestehen. Ebenfalls muss der Umfang des geforderten Unterlassungsversprechens sorgfältig geprüft werden. Anderenfalls kann es passieren, dass Sie sich zu weitreichend verpflichten, obwohl bereits im Vornherein keine Ansprüche des Abmahners bestehen.

Herr Rechtsanwalt Oliver Eiben der Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälten in Hamburg steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung, alls Sie durch die brandt.legal Rechtsanwälte wegen angeblicher DSGVO Verstöße abgemahnt wurden. Auch wenn zeitnah der Fristablauf droht, können wir Ihnen schnell und effizient zur Seite stehen. Melden Sie sich gerne noch heute direkt mit einer direkten Nachricht hier über anwalt.de oder auch telefonisch unter 040 411 67 62-5 bei uns.

Foto(s): Oliver Eiben


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