DSGVO-Datenschutz im Homeoffice – auch in Zeiten von COVID-19 (Coronavirus) Bußgelder vermeiden!

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DSGVO-Datenschutz im Homeoffice – auch in Zeiten von COVID-19 (Coronavirus) richtig reagieren!

Viele unserer Mandanten haben bereits aufgrund der aktuellen Lage bezüglich der Verbreitung des Coronavirus ihre Mitarbeiter ins Homeoffice „verfrachtet“. Doch was gilt es nun aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten, um weitere böse Überraschungen wie Bußgelder zu vermeiden?!

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn im Homeoffice personenbezogene Daten oder gar sensible Daten, wie Gesundheitsdaten oder Sozialdaten, verarbeitet und genutzt werden. Denn in diesen Fällen ist die DSGVO (Datenschutz-Ggrundverordnung) in ihrer ganzen Breite anwendbar und es muss der Datenschutz sichergestellt werden.

Doch was bedeutet dies in der Praxis?

Wichtig: Auch für etwaige Verstöße gegen das Datenschutzrecht, welche im Rahmen der Homeoffice-Tätigkeit geschehen, haftet im Regelfall der Arbeitgeber!

Zunächst ist zu klären, ob ein Heimarbeitsplatz für die jeweilige Tätigkeit grundsätzlich infrage kommt.

Ist dies möglich, so muss die Datensicherheit gewährleistet werden. Die Überprüfung kann anhand eines speziellen Audit-Fragebogens erfolgen. Wird im Rahmen dieser Bewertung festgestellt, dass der Datenschutz im Rahmen der Homeoffice-Tätigkeit sichergestellt ist, so darf weiter nicht vergessen werden, eine entsprechende Richtlinie für den konkreten Umgang mit personenbezogen Daten sowie die Datenschutzmaßnahmen im Homeoffice zu erstellen und dem jeweiligen Mitarbeiter diese Anweisungen zur Verfügung zu stellen. Zudem muss jeder Mitarbeiter, der im Homeoffice tätig ist, sowohl auf die Einhaltung dieser Regelungen als auch auf den datenschutzkonformen Umgang bzgl. der relevanten Daten verpflichtet werden.

Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen, wie Maßnahmen der Aufsichtsbehörden und insbesondere ein Bußgeld.

Sie haben Fragen, benötigen den Audit-Fragebogen und/oder die Richtlinie und Formulare zur Verpflichtung der Mitarbeiter? Dann können wir Ihnen kurzfristig helfen. Entweder beraten wir Sie individuell oder stellen Ihnen unsere Muster-Formulare zur Verfügung.

Zögern Sie also nicht und nehmen unverbindlich Kontakt mit uns per E-Mail oder per Telefon auf.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.



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