Dürfen Unternehmen mit Veranstaltungen wie der „EM 2016“ werben, ohne offizieller Sponsor zu sein?

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Vor Großveranstaltungen – wie Fußball-Europameisterschaften – stellt sich für viele Unternehmen und Gewerbetreibende die Frage, wie sie rechtskonform rund um eine solche Veranstaltung werben dürfen, ohne offizieller Sponsor zu sein (sog. Ambush-Marketing).

Die Erscheinungsformen des Ambush-Marketings sind vielfältig und reichen von einer nicht genehmigten Nutzung geschützter Symbole oder Begriffe eines Rechteinhabers bzw. Veranstalters bis zu sehr kreativen und geschickt konstruierten Werbestrategien, die ohne jede Verwendung geschützter Rechte eine Verbindung zu der Veranstaltung herstellen.

In der WM-Markenentscheidung des BGH aus 2009 hat der BGH entschieden, dass das grundgesetzlich geschützte Recht der FIFA zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen keinen Schutz für jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nimmt, begründet.

Lange nicht jede Werbemaßnahme eines Nichtsponsors – mit mehr oder weniger ausgeprägtem sprachlichem und/oder inhaltlichem Bezug zu einem (Sport)Großereignis – verstößt also per se gegen Rechtsnormen. Vielmehr kommt es immer auf die Analyse des Einzelfalls an. Hier ist dann wegen der immensen Streitwerte im Gewerblichen Rechtsschutz immer fachanwaltlicher Rat dringend zu empfehlen.

Unter http://www.ipjaeschke.de/de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/226-ambush-marketing-wie-koennen-unternehmen-mit-sport-grossveranstaltungen-wie-der-em-2016-werben-ohne-offizieller-sponsor-zu-sein.html habe ich einen Überblick über die Problematik und möglichen Werbefreiräume dargestellt. Letztlich ist aber immer die konkrete fachanwaltliche Beurteilung einer Werbekampagne, eines Gewinnspiels usw. notwendig, die der Beitrag naturgemäß nie ersetzen kann.

Für die Beratung im konkreten Fall steht Ihnen Herr Fachanwalt Dr. Jaeschke gerne zur Verfügung.

Vertiefende Literatur von Fachanwalt Dr. Jaeschke zu dem Themenkreis:

  • Jaeschke, „Vom Sinn und Unsinn geistiger Eigentumsrechte an sprachüblichen Bezeichnungen für Großveranstaltungen – Markenrechtlicher Überprotektionismus versus wettbewerbsrechtliche Flexibilität“, in: Götting, Horst-Peter und Lunze, Anja (Hrsg.) „Überprotektion durch Geistiges Eigentum? – Festschrift zum 10jahrigen Jubiläum des Studienganges „International Studies in Intellectual Property Law“ 1. Auflage, Baden-Baden, 2009, S. 89 - 104
  • Jaeschke, „Ambush Marketing - Zur rechtlichen Beurteilung des aktuellen Dauerphänomens im Sportsponsoring“, Jahrbuch Sponsoring 2008, 1. Auflage, Hamburg, S. 53 - 58
  • Jaeschke, „Markenschutz für Sportgroßveranstaltungen ? Zur Eintragungsfähigkeit von „Veranstaltungsdienstleistungsmarken“ und „Veranstaltungswarenmarken“, MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, Heft 04/2008, S. 141 – 147
  • Jaeschke, „Ambush Marketing - Schutzstrategien gegen assoziatives Marketing für Veranstalter von (Sport-)Großereignissen und Markenartikler“, 1. Auflage, 2008, Norderstedt, 116 Seiten
  • Jaeschke, „Ambush Marketing – Schutzstrategien für Veranstalter von (Sport-)Großereignissen und Markenartikler“, MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, Heft 10/2007, S. 411 – 420


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