Duschen nach der Arbeit: Wann zählt es zur Arbeitszeit?
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Müssen Sie sich nach der Arbeit duschen, weil Ihre Tätigkeit besonders schmutzig ist? Dann könnte die Zeit dafür als Arbeitszeit zählen und entsprechend vergütet werden. Erfahren Sie in diesem Rechtstipp, wann das Duschen zur Arbeitszeit gehört und was Arbeitnehmer dabei beachten sollten.
Wann gehört Duschen zur Arbeitszeit?
In bestimmten Berufen, in denen Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit stark verschmutzen, kann das Duschen nach der Arbeit zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Körperreinigungszeiten dann als Arbeitszeit gelten, wenn die Art der Tätigkeit eine solche Verschmutzung verursacht, dass es dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann, ungewaschen nach Hause zu gehen. Wichtig ist, dass die Verschmutzung über das übliche Maß hinausgeht – etwa durch Staub, Lack oder Öl – und eine Reinigung im Betrieb erforderlich macht, bevor der Heimweg angetreten wird.
Der Fall eines Containermechanikers: Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Containermechaniker forderte von seiner Arbeitgeberin eine Vergütung für die Zeiten, die er für das Umkleiden, Duschen und die Wege zwischen Umkleideraum und Arbeitsstätte aufwenden musste. Trotz Schutzkleidung wurde er bei seiner Arbeit regelmäßig so stark verschmutzt, dass er nach Dienstschluss duschen musste. Über mehrere Jahre hinweg sammelten sich so erhebliche Zeiträume an, die er als Arbeitszeit vergütet haben wollte.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) sprach ihm eine Vergütung für täglich 21 Minuten zu, was einem Betrag von 2.387 Euro entsprach. Beide Parteien legten gegen dieses Urteil Berufung ein, woraufhin das BAG den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwies. Das BAG stellte klar, dass das Duschen unter bestimmten Bedingungen als vergütungspflichtige Arbeitszeit anerkannt werden kann, wenn die Verschmutzung durch die Arbeit so stark ist, dass eine Reinigung vor dem Heimweg unerlässlich ist (BAG, Urt. v. 23. April 2024 - 5 AZR 212/23).
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer, die in stark verschmutzenden Berufen tätig sind, sollten sich bewusst sein, dass sie möglicherweise Anspruch auf eine Vergütung für die Zeit haben, die sie nach der Arbeit zum Duschen benötigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verschmutzung durch die Arbeit erheblich ist und eine Reinigung im Betrieb notwendig macht. Es ist ratsam, diese Zeiten genau zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu prüfen, um die Vergütung durchzusetzen.
Fazit: Duschen kann Arbeitszeit sein – aber nicht immer
Ob das Duschen nach der Arbeit als Arbeitszeit gilt, hängt von der Art und dem Umfang der Verschmutzung ab. Arbeitnehmer sollten genau prüfen, ob ihre Tätigkeit eine solche Verschmutzung verursacht, dass eine Reinigung im Betrieb erforderlich ist, und dies gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber klären. In Streitfällen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche zu sichern.
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