E-Scooter und Alkohol - eine gefährliche Mischung

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Achtung - Dies wird häufig unterschätzt oder nicht beachtet: Die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer entspricht leider der für Autofahrer und liegt im Regelfall bei 0,5 Promille. 

E-Scooter sind dabei Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis. Das heißt, sie betrifft E-Scooter und Segways, nicht hingegen E-Skateboards oder Hoverboards. Die letztgenannten Fahrzeuge verfügen nämlich nicht über eine (Lenk-) Stange. Ob das Fahren mit diesen zukünftig ebenfalls durch eine Ausnahmeverordnung geregelt wird, ist noch ungeklärt.

Wenn Sie jedenfalls mit einem E-Scooter wie oben definiert und einem Promillewert von 0,5 bis zu 1,09 Promille im Straßenverkehr oder öffentlichen Verkehrsflächen erwischt werden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und möglicherweise einem Fahrverbot geahndet werden kann. In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Dies sieht leider jedenfalls die inzwischen ganz überwiegende Rechtssprechung so… 

Allerdings wird es sogar bereits ab 0,3 Promille Ärger geben, wenn zu dem Alkohol noch Ausfallerscheinungen hinzukommen. Im schlimmsten Fall wird dann nämlich der Führerschein beschlagnahmt und ein Strafverfahren nach § 316 StGB eingeleitet. Dies kann zu einem monatelangen Führerscheinverlust und einer hohen Geldstrafe führen.  Bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille auf dem E-Scooter liegt immer eine Straftat vor.

Liegt der gemessene Promillewert sogar bei über 1,6 Promille, wird man zudem nicht nur wegen einer Straftat (§ 316 StGB) verfolgt, sondern auch von der Verwaltungsbehörde beglückt. Regelmäßig erhält man den Führerschein erst nach Ablauf der Entziehungs- bzw. Sperrfrist erst nach erfolgreichen Bestehen einer MPU zurück… 

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Es ist daher in jedem Fall ratsam achtsam mit dem Thema Alkohol und E-Scooter umzugehen und sich - falls es doch einmal schief gegangen sein sollte - unmittelbar an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich mit dem Thema auskennt… Ihr Führerschein wird es Ihnen danken !!


Foto(s): Mir

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