E-Scooter und Alkohol: Trunkenheitsfahrt und Promillegrenze

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Darf man alkoholisiert E-Scooter fahren oder begeht man hierdurch eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat und welche Auswirkungen hat das auf den Führerschein?

Die gesetzliche Regelung ist einfach und hart zugleich: Ein E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug. Man braucht zwar keinen Führerschein, macht sich aber bei Verkehrsverstößen ebenso strafbar, wie mit dem Kraftfahrzeug.

Ein Rotlichtverstoß beispielsweise begründet eine Ordnungswidrigkeit, die ggfs. sogar ein Fahrverbot nach sich zieht.

Insbesondere gelten aber für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto und nicht beispielsweise wie beim Fahrrad. 

Ab 0,5 Promille begeht man mindestens eine Ordnungswidrigkeit (500 Euro Geldbuße, Punkte und 1 Monat Fahrverbot beim Ersttäter).

Ab 1,1 Promille geht man von absoluter Fahruntauglichkeit auch für den E-Scooter-Fahrer aus. Bei Erreichen mindestens dieses Wertes liegt eine Straftat in Form einer (fahrlässigen) Trunkenheit gem. 316 StGB vor, egal, ob man irgendwelche Ausfallerscheinungen zeigt oder nicht. Der Ersttäter muss hier mit einer empfindlichen Geldstrafe, einem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist für die Neuerteilung rechnen. Der Führerschein wird regelmäßig sofort beschlagnahmt und ist somit ohne Vorwarnung ab der Trunkenheitsfahrt weg.

Aber auch unterhalb dieses Wertes kann man sich strafbar machen. Sollten zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille Ausfallerscheinungen feststellbar sein (beispielsweise Fahrt in Schlangenlinien, unsicherer Gang usw.) ist ebenfalls von einer Strafbarkeit mit den vorgenannten Folgen auszugehen.

Ab 1,6 Promille oder Wiederholungstäter müssen bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis sogar mit einer MPU rechnen.

Die Fahrt mit dem E-Scooter in alkoholisiertem Zustand kann also empfindliche Folgen haben, die vielen (noch) nicht bewusst sind, wie die Erfahrungen und die Anzahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren in den ersten Monaten nach der Zulassung der E-Scooter zeigen.

Sollte es zu einem solchen Verfahren kommen, empfiehlt es sich, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen um eine etwaige Sperrfrist so gering als möglich zu halten und bei einem Entzug frühzeitig die richtigen Weichen für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu stellen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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