EA288 Diesel - klagen oder nicht?

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Viele Verbraucher sind verunsichert. Sie sind Halter eines Fahrzeugs mit einem VW-Dieselmotor des Typs EA288 (Nachfolgemotor des berühmten EA189) und fragen sich, ist mein Fahrzeug vom sogenannten Dieselskandal 2.0 betroffen? Stehen mir Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zu? Und wenn ja, in welcher Höhe? Soll ich klagen oder nicht?

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Ob Ihr Fahrzeug über einen möglicherweise manipulierten EA288-Dieselmotor verfügt, erkennen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit daran, dass das Fahrzeug von den Marken VW, Audi, Seat oder Skoda produziert wurde und in der Liste der betroffenen Modelle steht. Der Dieselmotor hat einen Hubraum bis zu 2,0 l und die betroffenen Fahrzeuge sind alle frühestens ab dem Jahr 2012 auf den Markt gekommen. Betroffen sind insbesondere VW Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran, T-Roc, T6, - 1,4; 1,6; 2,0 Liter Motoren; Audi A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT - 1,4; 1,6; 2,0 Liter Motoren; Skoda Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti - 1,4; 1,6; 2,0 Liter Motoren; SEAT Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo - 1,4; 1,6; 2,0 Liter Motoren.

Stehen mir Schadensersatzansprüche gegen VW zu?

Wenn Ihr Fahrzeug nachweislich über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Im VW-Dieselskandal 2.0 in Bezug auf die EA288-Motoren geht es vor allem um Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten beim Motor EA288 an. Die Beweislage für eine mögliche Manipulation am EA288-Motor hat sich in den letzten Monaten durch zahlreiche Gerichtsverfahren und zunehmenden Erkenntnisgewinn durch Gutachten und Untersuchungen deutlich zugunsten der Verbraucher verbessert. Im Dezember 2021 hat beispielsweise das Oberlandesgericht Naumburg die Volkswagen AG erneut aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in einem EA288-Fall zu Schadensersatz verurteilt. Auch andere Oberlandesgerichte (z.B. OLG Celle und Oldenburg) bestätigen die Ansicht der Verbraucher und tragen zu einer grundsätzlichen Aufklärung des Sachverhalts bei, indem positive Hinweis- und Beweisbeschlüsse erlassen werden. Damit sind die Erfolgsaussichten für Verbraucher, vor Gericht gegen VW Recht zu bekommen und eine Schadensersatzzahlung zu erhalten, enorm gestiegen. 

In welcher Höhe kann ich Schadensersatz erwarten?

Egal ob Neuwagen oder Gebrauchter: Grundsätzlich ist der gezahlte Kaufpreis als Schadensersatz anzusetzen. Die meisten Gerichte ziehen vom Kaufpreis aber eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer ab. Diese Entschädigung berechnet sich nach der folgenden Formel: 

                       Gefahrene Kilometer                   
Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges x Kaufpreis

Gefahrene Kilometer (ab Kauf bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung) geteilt durch die gewöhnliche Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs (je nach Gericht und Fahrzeug zwischen 200.000 km bis 300.000 km abzüglich Kilometerleistung bei Kauf) mal Kaufpreis. 

Wenn das Fahrzeug kreditfinanziert gekauft wurde, können die zusätzlichen Kreditkosten unter Umständen auch beim Schadensersatz berücksichtigt werden.

Klagen oder nicht?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Eine Klage ist in jedem Fall sinnvoll, wenn

  • Ihr Dieselfahrzeug in der Liste der betroffenen EA288-Motoren steht,
  • Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und
  • das Fahrzeug weniger als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweist.

Kostenlose Erstberatung für Betroffene

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zeigen wir Ihnen gerne persönlich auf, ob wir Ihnen eine Klage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen VW empfehlen und welche konkrete Schadensersatzsumme realistisch ist. Im Hinblick auf die grundsätzlich vom Schadensersatz in Abzug zu bringende Nutzungsentschädigung für die mit dem betroffenen Fahrzeug gefahrenen Kilometer, sollte mit der Durchsetzung etwaiger Ansprüche nicht lange gewartet werden, da die zu erwartende Schadensersatzsumme immer geringer wird.



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