EA288 im Abgasskandal - Die Rechtslage stabilisiert sich

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Die auflagenstarken deutschen Medien spielen im Abgasskandal eine wichtige Rolle – zum einen haben sie durch die Nutzung ihrer Netzwerke und Beziehungen ganz besondere Möglichkeiten, die Wahrheit ans Licht zu bringen, zum anderen erreichen sie Menschen, die sich nicht im Internet zu Experten Ihrer eigenen Sache machen können, oder den Infos aus dem Netz auch nicht trauen.

Volkswagen und Mercedes arbeiten seit Jahren an der Legende der gierigen Verbraucheranwälte, daher werden selbst Erfolgsberichte über gewonnene Verfahren von der Vielzahl möglicherweise vom Dieselskandal betroffenen nicht wirklich für bare Münze genommen oder zumindest mit Vorsicht genossen.

Da ist es immer wieder schön, wenn Tagesschau, FAZ oder der Spiegel sich der Abgasskandal-Thematik annehmen. Auch das journalistische Engagement der großen Wirtschaftsjournale kann nicht hoch genug bewertet werden, um wichtige Informationen wirklich da landen zu lassen, wo sie hingehören: Bei den Menschen!


 Handelsblatt: Schon 10.000 Verfahren

Aktuelles Beispiel: Das Handelsblatt vom 17. Mai 2021. Hier werden vor dem Hintergrund von über 10.000 laufenden Verfahren gegen den Volkswagen-Konzern in Sachen EA288 die Fakten anschaulich von A bis Z zusammengetragen. Rechtsanwalt Schwering: „Uns Anwälten gelingt es immer weniger, den komplexen Sachverhalt aus einem Guss in unserer Aufklärungsarbeit darzustellen. Dafür stecken wir mit unseren Verfahren viel zu tief drin im Detail der Fallbearbeitung. Wir müssen komplexe Verfahren dokumentieren und haben Mühe, juristisch teils höchst komplizierte Problemlagen laienverständlich im Gesamt-Kontext darzustellen!“

Der Dank der Anwaltschaft gilt daher – in diesem Fall - dem Handelsblatt, auch wenn der Bericht aus Expertensicht nichts neues bringt. Schwering: „Aber Berichte wie dieser sorgen dafür, dass das Thema im Bewusstsein der Öffentlichkeit nicht abtaucht und immer weiter diskutiert wird. Das muss das gemeinsame Ziel von Juristen und Journalisten sein!“

Im aktuellen Artikel geht die Redaktion unter dem Titel „Die Chancen auf Schadenersatz steigen“ sehr proaktiv gegen die VW-Marketingmaschine vor, die nicht müde wird zu behaupten: „Verfahren zum EA288 sind chancenlos, die Verbraucheranwälte verlieren und führen die Verfahren nur, um Geld zu verdienen!“ Allerdings: Hier recherchiert das Handelsblatt nicht auf aktuellem Niveau: Nicht 16, sondern knapp 50 Verfahren wurden vor deutschen Landgerichten schon gewonnen, zwei sogar vor Oberlandesgerichten.

Fakten-Gegenüberstellung entlarvt Volkswagen

Schwering: „Dadurch, dass das Handelsblatt den Argumentationsketten des Konzerns die realen Statistiken und Rechtsmeinungen von Experten gegenüberstellt, entlarvt man die Wolfsburger Märchenerzähler".

Die Verbraucher können dem Handelsblatt auch für die Wahl der Gesprächspartner zum Artikel dankbar sein. Prof. Dr. Heese ist einer der anerkanntesten Experten bei die Beurteilung der juristischen Gemengelagen im Abgasskandal. Er nimmt den von VW gern zitierten „Ausnahmetatbeständen“ als Begründung der Zulässigkeit von Abschaltvorrichtungen jeglichen Sinn und Zweck: „Ein Grundsatz dürfe nicht durch eine extensive Handhabung seiner Ausnahmen so ausgehöhlt werden, dass am Ende nichts übrigbleibt.

Dr. Heese im Handelsblatt: „Und das passiert bei den aktuell in zahlreichen Fahrzeugen zum Einsatz kommenden Thermofenstern!“ Diese regeln die Abgasreinigung nämlich in Temperaturbereichen herunter die in Mitteleuropa im Jahresdurchschnitt häufig herrschen.

Zehn Urteile von Schwering Rechtsanwälte

Die Rechtslage zum EA288 stabilisiert sich zugunsten der geschädigten Dieselskandal-Opfer. Nahezu täglich fällen deutsche Landgerichte verbraucherfreundliche Urteile – von über 10.000 laufenden Verfahren wurden bereits 50 positiv für die Verbraucher entschieden, 10 davon von Schwering Rechtsanwälte geführt. Die Kanzlei steht mit 3000 weiteren EA288 in aussichtsreichen Verfahren und gehört damit zu den aktivsten Kanzleien im Bereich EA288.

Für die kommenden Monate darf man berücksichtigen, dass durch das Naumburger OLG-Urteil, die EuGH-Entscheidung zur Sittenwidrigkeit und die Details zur EA288-Applikationsrichtlinie die Aussichten auf Schadenersatz enorm gestiegen sind.

Neun Urteile hat Schwering Rechtanwälte inklusive Frühjahr 2021 gewonnen, darunter das erste Urteil bundesweit zum T6 Transporter und zu EA288, die nach 2016 produziert wurden.

Einen aktuellen Stand zur EA288-Rechtsprechung haben wir Ihnen hier zusammengefasst.




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