EA288-Motor: Schadensersatz prüfen! Anwaltsinfo!

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Betroffene mit Fahrzeugen, in denen der Motor EA288 verbaut ist, der Nachfolgemotor des "Dieselskandalmotors" EA189, können ihre Rechte prüfen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin, die seit dem Jahr 2018 als eine der ersten Kanzleien in Deutschland beim Thema Dieselskandal tätig war, hinweist.

Der Motor EA288 wurde in etlichen KFZ der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut, oftmals in Fahrzeugen mit 1,6 L und 2.0 L Motor.

Z.B.

VW Golf VII (1.6 L)

Touran II, 1.6 L

Audi A3 8V (2.0L)

Golf VII 2.0 L

und vielen anderen.

In der Regel geht es um KFZ von VW, Audi, Seat oder Skoda (und eventuell auch anderen Herstellern) mit 1.6 L und 2.0 L Motor, Euro 5 oder Euro 6-Norm und Produktion ab 2012.

Die Betroffenheit muss immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB prüfen gerne kostenlos die Betroffenheit.

Inzwischen haben einige Gerichte die VW AG zum Schadensersatz auch wegen des EA288-Motors zum verurteilt, so z.B. das Oberlandesgericht Naumburg mit Urteil vom 09.04.2021 (Az. 8 U 68/20, Urteil nicht von Dr. Späth & Partner erstritten und zur Rechtskraft nichts bekannt), das eine Haftung des Autobauers nach § 826 BGB bejaht hatte und dem dortigen Kläger Schadensersatz zugesprochen hatte, LG Kleve mit Urteil (Urteil nicht von Dr. Späth & Partner erstritten und zur Rechtskraft nichts bekannt) vom 16.04.2021 mit dem Az. 3 O 421/20 wegen eines Audi Q5, Landgericht Duisburg mit Urteil vom 30.10.2018 (Az. 1 O 231/138), Urteil nicht von Dr. Späth & Partner erstritten und zur Rechtskraft nichts bekannt, LG Darmstadt, Urteil vom 30.08.2020, Az. 13 O 88/20, (Urteil nicht von Dr. Späth & Partner erstritten und zur Rechtskraft nichts bekannt.

Diverse Gerichte haben also schon entschieden, dass auch beim Motor EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Auch das verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023, Az. VIa ZR 335/21, betreffend Dieselfahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung (in dem Fall Thermofenster), und in dem die Anforderungen an vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln der Hersteller gesenkt wurden, kommt den betroffenen Diesel-Fahrern nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten zugute.  

Die Käufer können also die Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des KFZ verlangen, die gefahrenen KM müssen als "Nutzungsersatz" abgezogen werden. Im Endeffekt wird somit der Kaufvertrag rückabgewickelt Zug um Zug gegen Rückgabe und Ansatz der bisher gefahrenen km und es geht um den sog. "großen Schadensersatz".

Auch "kleiner Schadensersatz" wäre prinzipiell möglich, d.h., dass Sie Ihr Fahrzeug behalten und der Minderwert geltend gemacht wird. 

Da der Nutzungsersatz, also die gefahrenen Km, prinzipiell in Abzug zu bringen ist, sollten Betroffene mit dem Motor EA288 nach Ansicht von Dr. Späth & Partner möglichst schnell handeln, da umso mehr an Nutzungsersatz abgezogen wird, je mehr Km gefahren worden sind.

Auch eine eventuell im Einzelfall zum Jahresende 2023 drohende Verjährung sollte beachtet werden und muss immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden.

Diverse Rechtsschutzversicherungen erteilen inzwischen Kostenschutz für Betroffene mit KfZ mit dem Motor EA288 und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB stellen gerne eine kostenlose Anfrage  für Betroffene bei der RS-Versicherung.

Nicht rechtsschutzversicherte Betroffene können gerne prüfen, ob ein Prozessfinanzierer die Kosten für ein Vorgehen übernimmt. 

Betroffene KFZ-Halter/Käufer mit dem Motor EA288 können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind und bereits seit dem Jahr 2018 zahlreiche Dieselbetroffene erfolgreich vertreten hatten.



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