EA288-Motor: VW verurteilt! Jetzt handeln! Anwaltsinfo

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Der Dieselskandal ist beim VW-Motor EA288 angekommen, dem Nachfolgemotor des "Dieselskandalmotors" EA189, wie einige kürzlich gefällte Urteile zeigen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Inzwischen haben diverse Gerichte VW auch wegen des EA288-Motors zum Schadensersatz verurteilt, so z.B. das Oberlandesgericht Naumburg mit  noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 09.04.2021 (Az. 8 U 68/20, Urteil nicht von Dr. Späth & Partner erstritten), das eine Haftung des Autobauers nach § 826 BGB bejaht hatte und dem dortigen Kläger Schadensersatz zugesprochen hatte. Vom OLG Naumburg (bei dem es sich nach Kenntnis von Dr. Späth & Partner um das erste zusprechende obergerichtliche Urteil in Sachen EA288-Motor handelt) wurde ausdrücklich festgestellt, dass auch der neue Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtungen enthält.

Auch Landgerichte haben VW inzwischen wegen des Motors EA288 zum Schadensersatz verurteilt, so z.B. das LG Kleve mit noch nicht rechtskräftigem Urteil (Urteil nicht von Dr. Späth & Partner erstritten) vom 16.04.2021 mit dem Az. 3 O 421/20 wegen eines Audi Q5. Auch das LG Kleve kommt zu dem Ergebnis, dass VW den dortigen Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe.

Ebenfalls hatte das Landgericht München mit noch nicht rechtskräftigem (nicht von Dr. Späth & Partner erstrittenen) Urteil vom 17.05.2021, Az. 31 O 519/21, dem Käufer eines VW Caddy mit dem Dieselmotor EA 288 Schadensersatz zugesprochen. Auch dort hatte das LG München Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen.

In dem Motor ist nach Ansicht des LG München eine Software verbaut, die anhand verschiedener Parameter wie Temperatur oder Zeit erkennt, ob sich das KFZ auf dem Prüfmodus befindet, im Testzyklus werde dabei die Abgasrückführung anders geregelt als im gewöhnlichen Straßenverkehr.

Die Käufer können also die Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des KFZ verlangen, die gefahrenen KM müssen als Nutzungsentschädigung angerechnet werden.

Die obigen Urteile zeigen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten, dass die Rechtsprechung betreffend VW-KFZ mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlicher wird und sich Fahrer/Halter von KFZ mit diesem Motor also Hoffnung auf Schadensersatz machen können. Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Kunden bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung, hier wird oftmals ein Vorgehen gegen VW (oder andere Hersteller) finanziert.

Betroffene VW- (und auch z.B. Daimler)Käufer) können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind und bereits zahlreiche Dieselbetroffene vertreten.



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