eBay-Abmahnung von Peter R. Schroedter durch Rechtsanwalt Marlon Schröder

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Die Abmahner

Aktuell mahnt die Firma R. Schroedter – Briefmarken & Sammlerartikel u. Onlinehandel über Rechtsanwalt Marlon Schröder ab.

Der Vorwurf

Der Vorwurf betrifft das Schein-Privatsein des Abgemahnten auf der Plattform eBay. Dieser soll so verschiedene Verpflichtungen umgehen. Genauer fehlen bei den Angeboten beispielsweise der Link zur OS-Plattform sowie ausreichende Informationen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers. Dem Abgemahnten wird also ein wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen. Zusätzlich wird auch bemängelt, dass angebotene Nachahmungen von Euro-Münzen gegen das Münzgesetz verstoßen.

Die Forderung

Gefordert wird zusätzlich zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenversprechen der Kostenersatz in Höhe von 1.171,67 €.

Unsere Einschätzung

Haben Sie auch eine solche Abmahnung bekommen? Entscheidend ist nun, ob tatsächlich die Schwelle vom privaten zum gewerblichen Handel überschritten wurde. Eine Einschätzung diesbezüglich kann nur nach einer tiefergehenden rechtlichen Beurteilung des Einzelfalls erfolgen. Gemäß aktueller Rechtsprechung reicht es für gewerbliches Handeln bereits aus, wenn Sie wiederholt gleichartige Artikel anbieten.

Unser Rat

Eine Abmahnung dieser Art ist in jedem Fall ernst zu nehmen und Sie sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie sollten ohne Konsultation eines spezialisierten Fachanwalts auch weder die viel zu weit gefasste Unterlassungserklärung blind unterschreiben, noch die Abmahnung einfach ignorieren und so weitere gerichtliche Schritte mit hohen Kosten riskieren. Sprechen Sie uns an!

Für Ihre Fragen im akuten Fall wie auch bei konkretem Interesse kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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