eBay-Anbieter: Aufpassen beim Abbruch von Auktionen über eBay – Abbruchjäger drohen

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Wer bei eBay eine Auktion vorzeitig beendet, kann unter Umständen Jahre später sein blaues Wunder erleben. Es hat sich ein fragwürdiges Geschäftsprinzip eingebürgert.

Der Abbruchjäger versucht spätestens 3 Jahre nach Abbruch einer eBay-Auktion, bei der er sich in die Position des Höchstbietenden gebracht hat, einen Schadenersatzanspruch gegen den eBay-Verkäufer geltend zu machen.

Hier hat sich der oberste deutsche Zivilgerichtshof, der Bundesgerichtshof (BGH) mittlerweile zum Glück für die Betroffen eine klare Rechtsmeinung gebildet, die als ständige höchstrichterliche Rechtsprechung bezeichnet werden kann.

Wer sich an einer Ebay-Versteigerung nur deshalb beteiligt, um den Verkäufer bei Abbruch einer Auktion auf Schadenersatz verklagen zu können, handelt rechtsmissbräuchlich. Über die Schadenersatzklage eines sogenannten Abbruchjägers urteilten die Karlsruher Richter allerdings nicht. Sie wiesen die Klage aus formalen Gründen als unzulässig ab. (Az. VIII ZR 182/15)

Erfreulicherweise liegen uns Musterentscheidungen vor, in denen Ansprüche der sogenannten Abbruchjäger auch aus schuldrechtlichen Gesichtspunkten abgewiesen wurden.

Sollten Sie also von einem solchen Abbruchjäger ein Forderungsschreiben oder gar eine Klage zugestellt bekommen, bleiben Sie nicht inaktiv, sondern gehen Sie mit anwaltlicher Hilfe aktiv gegen diese unseriösen Personen vor.

Hier ist schnelles Handeln geboten, insbesondere, wenn bereits gerichtliche Fristen in Gang gesetzt wurden.

Neben der zivilrechtlichen Seite kommt auch eine strafrechtliche Komponente in Betracht, wenn z. B. Umstände im Rahmen einer Klage behauptet werden die tatsächlich nicht zutreffend sind bzw. den wahren Tatsachen nicht entsprechen (versuchter Prozessbetrug).

Über diesen Sachverhalt informiert Sie unser auf dem Gebiet des Internet- und Urheberrechts spezialisierter Rechtsanwalt Dirk Witteck. Besuchen Sie den Autor auch bei XING, Facebook oder LinkedIn.


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