Eigenbedarfskündigung Erfolg versprechend: Tipps für Mieter

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Was, wenn die Eigenbedarfskündigung aller Voraussicht nach rechtens ist? Was ist dem Mieter dann zu raten? Tipps hat der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Gegen manche Eigenbedarfskündigung kann man kaum etwas unternehmen: Wenn weder der Mietvertrag die Kündigung wegen Eigenbedarfs ausschließt, noch eine Sperrfrist in Frage kommt, wenn der Vermieter auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt und ein Härtefall nicht in Frage kommt, wird der Mieter die Wohnung wohl oder übel abgeben müssen.

Wie kann der Mieter trotzdem das Beste daraus machen?

Hier gibt es regelmäßig zwei Möglichkeiten: Entweder er zögert das Mietverhältnis möglichst lange hinaus, indem er seine Klagemöglichkeiten voll ausschöpft.

Oder der Mieter handelt mit seinem Vermieter eine Abfindung oder Umzugsbeihilfe aus.

Die Chancen für eine einvernehmliche Lösung stehen meist nicht schlecht, wenn der Vermieter die Wohnung möglichst schnell haben will und bereit ist, etwas anzubieten, damit der Mieter zeitnah aus der Wohnung auszieht.

Dafür sollte man sich eher am Anfang der Kündigungssituation befinden, denn meist ist der Vorteil des Vermieters bei sofortigem Auszug des Mieters nur dann groß genug, damit sich eine Abfindung für ihn rechnet.

Läuft ein Räumungsprozess allerdings bereits, kann es sein, dass der Vermieter eine Einigung mit dem Mieter eher ablehnt, wenn er sich bei guten Klageaussichten sicher ist, den Mieter aus der Wohnung heraus zu bekommen und das Prozessende nahe ist.

Fachanwaltstipp für Mieter: Gehen Sie mit Ihrer Eigenbedarfskündigung möglichst zeitnah zu einem auf Eigenbedarfskündigung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht und lassen Sie sie auf Ihre Wirksamkeit hin prüfen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass Sie höchst wahrscheinlich ausziehen müssen, lohnt es sich regelmäßig, möglichst früh mit dem Vermieter über eine Abfindung oder Umzugsbeihilfe zu verhandeln.

Was wir für Sie tun können

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.


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