Eigenbedarfskündigung: Gründe für ihre Unwirksamkeit und Tipps für Mieter

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Auf eine Eigenbedarfskündigung reagieren Mieter verständlicherweise panisch und geschockt: Keiner will gezwungen sein, seine Wohnung zu verlassen. Manche Mieter spielen sogar mit dem Gedanken, ihre Wohnung möglichst schnell aufzugeben.

Nur: Oft stehen die Chancen gar nicht so schlecht, die Eigenbedarfskündigung erfolgreich abzuwehren; in vielen Fällen muss man dafür nicht einmal vor Gericht.

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck nennt die wichtigsten Gründe, an denen die Eigenbedarfskündigung meist scheitert, und er sagt, was Mieter im Fall einer Eigenbedarfskündigung tun sollten:

1. Vermieter kündigen oft wegen Eigenbedarfs, ohne dem Mieter zu erklären, worin genau ihr Eigenbedarf besteht. Fehlen solche Angaben im Kündigungsschreiben, ist die Eigenbedarfskündigung allein deshalb unwirksam.

2. In vielen Arbeitsverträgen ist die Eigenbedarfskündigung entweder gänzlich oder für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen. Falls der Mietvertrag die Kündigung nur für bestimmte Fälle vorsieht und der Eigenbedarf dort nicht genannt ist, kann man regelmäßig von davon ausgehen, dass der Mietvertrag die Eigenbedarfskündigung ausschließt.

Mietertipp vom Fachanwalt: Lassen Sie sich von der Eigenbedarfskündigung nicht einschüchtern; gehen Sie, nachdem Ihr Vermieter Ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, gleich zu einem Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht und lassen Sie nachprüfen, ob die Eigenbedarfskündigung unwirksam ist beziehungsweise welche Chancen bestehen, sie abzuwehren.

Suchen Sie den anwaltlichen Rat am besten auch, wenn Ihr Vermieter die Eigenbedarfskündigung nur andeutet oder mit Ihnen verhandeln möchte.

Mieter sollten grundsätzlich nicht ohne Rechtsbeistand über die Beendigung ihres Mietverhältnisses mit dem Vermieter verhandeln: Hier unterlaufen dem Mieter oft Fehler, die nachträglich kaum korrigierbar sind.

Was wir für Sie tun können:

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, und auf die Prüfung der Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Im Fall einer Eigenbedarfskündigung oder einer Kündigung der Wohnung aus anderen Gründen ist die erste, unverbindliche, telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen zum Mietrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


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