Eigenbedarfskündigung: Tun Sie DAS, um Ihre Wohnung zu behalten

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Woran scheitern die meisten Eigenbedarfskündigungen? Was hindert viele Vermieter von vornherein an der Eigenbedarfskündigung? Warum sind viele Mieter vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt? Und: Was sollte ein Mieter tun, wenn er eine Eigenbedarfskündigung bekommen hat? Antworten hat der Mietrechts- und Kündigungsexperte Alexander Bredereck:


Die meisten Eigenbedarfskündigungen scheitern meiner Erfahrung nach an der fehlenden oder unzureichenden Begründung. Die Eigenbedarfskündigung muss nämlich, um wirksam sein zu können, vom Vermieter im Kündigungsschreiben begründet werden. Oft fehlt diese Darstellung der Gründe für den Eigenbedarf völlig; häufig genügt die Begründung nicht den, anspruchsvollen, mietrechtlichen Voraussetzungen.


Oft schließt der Mietvertrag die Eigenbedarfskündigung aus. Auf den ersten Blick ist das dem Mieter meist kaum ersichtlich. Ein Mietrechtsexperte erkennt aber die Formulierungen, aus denen sich ein vertraglicher Ausschluss der Eigenbedarfskündigung ergibt, wenn etwa die ordentliche Kündigung auf bestimmte, im Mietvertrag ausdrücklich genannte Fälle, beschränkt ist. Ist die Eigenbedarfskündigung als Fall der ordentlichen Kündigung dort nicht genannt, ist der Eigentümer regelmäßig am ihrem Ausspruch vertraglich gehindert. Überdies sehen viele Mietverträge eine Sperrzeit für die Eigenbedarfskündigung vor.


Fachanwaltstipps für Mieterinnen und Mieter: Geben Sie nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung nicht auf; in vielen Fällen erweist sie sich als haltlos. Mehr noch: Oft können Sie trotz der Kündigung aufgrund mietrechtlicher Vorschriften längere Zeit in der Wohnung bleiben, was Ihre Optionen, eine passende neue Bleibe zu finden, mitunter entscheidend verbessert.


Gehen Sie mit der Eigenbedarfskündigung möglichst zeitnah zu einem auf Kündigungen spezialisierten Mietrechtsanwalt oder Fachanwalt für Mietrecht. Von ihm oder ihr erfahren Sie, wie Ihre Chancen zum Verbleib in Ihrer Wohnung sind, und was Sie als Nächstes tun sollten.


Will Ihr Vermieter Sie mit einer Eigenbedarfskündigung loswerden? Haben Sie Fragen zur Wirksamkeit Ihrer Eigenbedarfskündigung, oder zu den Aussichten, Ihre Wohnung zu behalten?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Mietrecht Alexander Bredereck an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.


In dem Gespräch erfahren Sie, welche Möglichkeiten es für die Abwehr der Eigenbedarfskündigung gibt, und welches Risiko von der Kündigung für Sie ausgeht. Dazu schicken wir Ihnen, falls erwünscht, eine Mail, ein der wir die Vorgehensweise darstellen, mit Informationen über die Kosten und Erfolgsaussichten.


Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.


Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, Prüfung von Mietvertragsklauseln und auf die Gestaltung von Mietverträgen.

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