Einbruch in die Wohnung – was zahlt die Versicherung?

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Einbruch und Wohnungseinbruch

Erst nach einem Einbruch bzw. Wohnungseinbruch kommt die versicherungsrechtliche Frage auf, was wirklich versichert ist und welche Versicherung letztlich für den Schaden aufkommt. Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach. Eintrittspflichtig sind die Gebäudeversicherung sowie die Hausratversicherung. Bezüglich der direkten Einbruchspuren, z. B. am Fenster oder an der Tür, kann es auch vorkommen, dass diese Schäden sowohl über die Hausratversicherung sowie die Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Die Kostenfolge wird sodann zwischen diesen Versicherungen im internen Regress geregelt, sodass die Kosten für die Beseitigung der Spuren nach einem Einbruch hier erstmal eine untergeordnete Rolle spielen.

Was ist ein Einbruch im Sinne der Versicherungsbedingungen?

Ein Einbruch liegt dann vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels eines Werkzeuges einbricht.

All dies ist recht unproblematisch der Fall, wenn direkt sichtbare Einbruchvorspuren vorliegen. Man spricht insoweit von Hebelspuren. Interessanter und problembehaftet sind jedoch die Fälle, in denen diese Spuren eben nicht direkt sichtbar zu Tage treten, weil der Dieb keine körperliche Kraftentfaltung zur Überwindung eines Hindernisses benötigte.

Einbruch durch ein gekipptes Fenster – Zahlt die Versicherung?

Hausratversicherungen versuchen bei einem gekippten Fenster einzuwenden, dass dies grob fahrlässig gewesen sei. Durch diesen Einwand soll der Versicherungsschutz für die abhanden gekommenen Hausratgegenstände entfallen. Die Leistungspflicht der Versicherung entfällt damit. Das Thema des gekippten Fensters nach einem Einbruch war daher bereits mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen. Eine pauschale Antwort lässt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht entnehmen, denn es kommt auf den konkreten Einzelfall und die örtlichen Gegebenheiten an. Wer z. B. nur kurz zum Bäcker geht und ein Fenster auf Kipp lässt, der handelt anders, als jemand, der 2 Wochen in den Urlaub fährt und die Fenster auf Kipp lässt.

Einbruch durch eine angelehnte Tür oder Balkontür

Ein typischer „Einbruch“, wie er oft vorkommt. Der Dieb gelangt durch eine nicht verschlossene, sondern angelehnte Tür in das Gebäude und entwendet Hausratgegenstände. Handelt es sich um eine Tür im Erdgeschoss z. B. eine Terrassentür, dann wird man gegenüber einer Versicherung nur schwerlich von einem Einbruch im Sinne der Versicherungsbedingungen sprechen können.

Anders kann die Sache jedoch zu beurteilen sein, wenn der Täter über eine unverschlossene Balkontür in das Gebäude gelangt. Hier ist es nicht zwingend, dass die gesamte Eintrittspflicht der Versicherung entfällt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass ein Einsteigen in einen Raum auch über den engeren Sprachsinn hinaus, jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch einen unvorhergesehenen Weg bedeuten kann.

Diese Schwierigkeiten können z. B. darin liegen, dass der Täter zunächst an der Fassade bis in das 3. Stockwerk hinaufgelangen muss, denn bei einem solchen Vorgehen sind Schwierigkeiten zu überwinden und der gewählte Weg ist so nicht vorgesehen. Es kommt dann aber generell auf die örtlichen Gegebenheiten am Einbruchsort an.

Wofür benötigt die Versicherung eine Stehlgutliste nach einem Einbruch?

Nach einem Einbruch geht es an die Ersatzpflicht der Versicherung. Die Stehlgutliste ist letztlich nichts anders, als eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände, die bei der Polizei sowie der Versicherung nach dem Einbruch eingereicht wird.

Einbruch, was ersetzt die Hausratversicherung?

Grundsätzlich ist die Hausratversicherung nur dazu verpflichtet, diejenigen Gegenstände zu ersetzen, deren Diebstahl nach dem Einbruch nachgewiesen wird. Hier kommen regelmäßig die ersten Probleme auf, denn kein normaler Mensch ist im Besitz sämtlicher Rechnungen und Quittungen zu den Gegenständen, die er sein Eigentum nennt.

Lesen Sie hierzu vor allem die Bewertung von Hausratgegenständen, damit die Regulierung durch die Hausratversicherung reibungslos funktioniert, denn die bei der faktischen Bewertung der Höhe kommt es immer wieder zu Verwechselungen von Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert..

Wie weist man sein Eigentum nach einem Einbruch gegenüber der Versicherung nach?

Im besten Fall können Sie eine Rechnung vorlegen. Im schlimmsten Fall haben Sie aber gar keinen einzigen Nachweis über z. B. die entwendeten Schmuckgegenstände. Wenn dies der Fall nach einem Einbruch ist, dann helfen nur noch Indizien zum Nachweis des Eigentums. Ein Ladegerät für ein Mobiltelefon spricht dafür, dass man ein solches auch besessen hat. Auf Familienlichtbildern erkennt man den getragenen Schmuck usw.

Sollte all dies nicht helfen, dann kann man insoweit auch mit Eidesstattlichen Versicherungen arbeiten, indem z. B. Dritte bezeugen, dass man die Schmuckgegenstände vor dem Einbruch wirklich besessen hatte. Auch Alltagserfahrungen können helfen, denn bei verheirateten Paaren wird man davon ausgehen dürfen, dass diese auch im Besitz von Eheringen gewesen sind.

Bargeld nach einem Wohnungseinbruchsdiebstahl

Die Frage bezüglich der Eintrittspflicht für entwendetes Bargeld ist ein Dauerthema im Bereich der Hausratversicherung. Hier gilt, dass es verschiedene Höchstentschädigungsgrenzen gibt. Dies bedeutet, dass Bargeld lt. Versicherungsbedingungen nur bis zu einem Betrag X EUR versichert ist. Die Bedingungen der Versicherungen sind hier unterschiedlich. Aber auch hier gilt, dass man z. B. nachweispflichtig über die Herkunft des Geldes ist, denn Sie wissen gar nicht, wie oft nach einem Barverkauf eines PKW ein Einbruch in die Wohnung stattfindet.

Wer jedoch als Kellner 300,00 EUR an Trinkgeld in der Wohnung hat, bei dem sind sicherlich keine Auffälligkeiten festzustellen, sodass dies durchaus plausibel ist.

Höchstentschädigung für Schmuck nach einem Einbruch

Für lose und nicht dauerhaft verschlossenen Schmuck gelten auch Höchstentschädigungsgrenzen. Hier kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.

Vandalismus nach einem Einbruch

Ärgerlich ist auch Vandalismus nach einem Einbruch. Diese Schäden sind vielfach auch über die Versicherungen mitabgedeckt.

Welchen Wert ersetzt die Hausratversicherung nach einem Einbruchsdiebstahl?

Die Hausratversicherung ersetzt nach einem Einbruch den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände. Dies bedeutet, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Geld haben. Der Geldbetrag muss derart bemessen sein, dass Sie für diesen Betrag einen neuen Gegenstand gleicher Art und Güte bekommen.

Fazit zum Einbruch und zur Erstattungspflicht der Versicherung

Wenn der Eintritt des Versicherungsfalls festgestellt worden ist, dann empfiehlt es sich, nicht vorschnell eine Abfindung mit der Versicherung zu treffen, denn schnell werden Hausratgegenstände vom Wert her falsch beziffert. Erst recht sollten Sie sich professionelle Hilfe holen, wenn das Eigentum an entwendeten Gegenständen vorschnell durch die Versicherung bestritten wird.

Axel Schwier Rechtsanwalt und ehemaliger Schadenregulierer für Versicherungen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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