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Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Nerven und Geld

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Fast jede zweite Ehe scheitert. Doch nicht jede gescheiterte Ehe muss zu einem Rosenkrieg führen. Hierdurch werden nur Nerven, Zeit und Geld vernichtet. Es gibt eine einfach und clevere Alternative mit der Sie Ihre Nerven, Zeit und Geld schonen.

Die einvernehmliche Scheidung.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reduziert sich das Scheidungsverfahren auf die Frage, ob Sie bereits seit einem Jahr getrennt leben und geschieden werden möchten. Eine Begründung, warum Sie sich scheiden lassen wollen ist nicht erforderlich. 

Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungsverfahrens ist der Ablauf des Trennungsjahres. Das Trennungsjahr beginnt mit der endgültigen Trennung von Tisch und Bett. Die Trennung kann also auch zunächst in der gemeinsamen Ehewohnung stattfinden. Eine Registrierung oder Eintragung der Trennung erfolgt nicht. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung von einem der Ehegatten über einen Rechtsanwalt eingeleitet werden. Ohne einen Rechtsanwalt kann kein Scheidungsantrag gestellt werden. Es besteht für jedes Scheidungsverfahren ein Anwaltszwang.

Der Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass nur derjenige Ehegatte einen Anwalt benötigt, der die Scheidung einleiten möchte. Ist der andere Ehegatte mit der Scheidung einverstanden und möchte ebenfalls geschieden werden, kann er seine Zustimmung zur Scheidung selbst erklären und benötigt hierfür keinen eigenen Rechtsanwalt. So können die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt eingespart und die Gesamtkosten deutlich reduziert werden.

Die Kosten für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens richten sich als Mindestrahmen bundeseinheitlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz. Die Kosten dürfen als Mindestrahmen nicht unterschritten werden.

Ich habe mich seit dem Jahr 2003 auf die Durchführung von einvernehmlichen Scheidungsverfahren spezialisiert und erstelle Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich eine Berechnung über alle anfallenden Kosten.

Weitergehende Informationen habe ich Ihnen in meinen Mandanteninformationen zusammengestellt.


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