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Energiepreispauschale für Rentner

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Die Energiepreispauschale für Rentner soll die zu erwartenden hohen Preissteigerungen im Energiebereich abmildern und die Rentner entlasten.

Alle Rentner mit Wohnsitz in Deutschland erhalten ohne Antrag bis zum 15.12.2022 eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 € über den jeweiligen Rententräger.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Rententräger ist nach der gesetzlichen Regelung in § 4 Abs.2 RentEPPG unpfändbar. Das bedeutet, dass die Energiepauschale über ein Pfändung beim Rententräger nicht gepfändet werden kann.

Ein automatischer Pfändungsschutz nach der Gutschrift der Energiepauschale auf einem gepfändeten Konto besteht jedoch nicht.

Wenn das Konto gepfändet ist, besteht ein Vollstreckungsschutz ausschließlich auf einem P-Konto und auch dort nur innerhalb des eingerichteten Freibetrages. Wird das Konto nicht als P-Konto geführt oder der Freibetrag überschritten, droht der Verlust der eigentlich unpfändbaren Energiepreispauschalen.

Wenn Ihr Konto gepfändet ist, müssen Sie diese Schritte befolgen, um die Energiepreispauschale vor der Kontopfändung zu schützen:

1. Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto als P-Konto geführt wird.

2. Berechnen Sie, ob der Freibetrag auf Ihrem P-Konto ausreicht, um alle Zahlungseingänge inklusive der Energiepreispauschale zu schützen.

3. Reicht der Freibetrag aus, müssen Sie nichts weiteres machen. Reicht der Freibetrag nicht aus, können Sie mit einer P-Konto Bescheinigung einer Schuldnerberatungsstelle oder eines Rechtsanwalts einen einmaligen weiteren Freibetrag für die Energiepreispauschale einrichten lassen.

4. Sie müssen die P-Konto Bescheinigung nur noch Ihrer Bank vorlegen und erhalten im Dezember 2022 einen einmaligen zusätzlichen Freibetrag zum Schutz der Energiepreispauschale.

So erhalten Sie eine P-Konto Bescheinigung zum Schutz der Energiepauschalen für Rentner

Ich biete als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bundesweit über meine Webseite p-konto.de eine schnelle Hilfe bei einer Kontopfändung an, indem ich für meine Mandanten eine P-Konto Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages erstelle.

Sie können die Bescheinigung direkt über meine Webseite beauftragen. Die von mir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht erstellte Bescheinigung ist bundesweit bei jeder Bank und Sparkasse gültig.

Die Erstellung der Bescheinigung kostet 14 €. 

Sie müssen auf meiner Webseite im Rahmen der Beauftragung zur Energiepreispauschale keine Angaben machen. Nach der Auftragserteilung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail. 

Antworten Sie dann einfach auf diese E-Mail und senden Sie uns eine Kopie oder ein Foto Ihres Rentenbescheides zu. Wir erstellen Ihnen dann eine Bescheinigung für Ihr P-Konto mit der einmaligen Energiepauschalen. Halten Sie daher am besten bei der Beauftragung Ihren Rentenbescheid bereit, damit Sie direkt nach der Auftragsbestätigung ein Foto oder eine Kopie per E-Mail übersenden können.

Ich erstelle dann die Bescheinigung mit dem zusätzlichen Freibetrag für die Energiepauschale für Sie und senden Ihnen die Bescheinigung mit der Deutschen Post innerhalb eines Werktages zu.

Sie müssen die Bescheinigung dann nur noch Ihrer Bank vorlegen. Bei Problemen mit Ihrer Bank bieten wir Ihnen bundesweit eine kostenfreie anwaltliche Vertretung zur Einrichtung des zusätzlichen Freibetrages für die Energiepauschale der Rentner an.

Über diesen Link können Sie direkt eine bundesweit gültige P-Konto Bescheinigung beauftragen.

Foto(s): Rechtsanwalt Max Postulka


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