Einleitung eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Wurde gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eröffnet, empfiehlt es sich unbedingt, einen spezialisierten Verteidiger zu beauftragen.

Meist ist der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden ein Hausdurchsuchung. In dem ausgehändigten Durchsuchungsbeschluss wird der Tatvorwurf benannt und die bisher bekannten Beweismittel kurz benannt.

Der Ärger, die Wut aber auch die Angst vor dem weiteren Verlauf des Verfahrens welches durchaus geeignet sein kann die wirtschaftliche Existenz zu zerstören, sollten nicht zu voreiligen Handlungen führen.

Das eigentliche Ermittlungsverfahren kann bei Steuerstrafsachen durchaus mehrere Jahre dauern. Trotzdem sollten gleich am Anfang die richtigen Weichen gestellt werden.

Es gilt zuerst Vermögenswerte vor dem Zugriff des Staatses zu schützen. Sehr vorschnell werden hier Einziehung- und Beschlagnahmemassnahmen getroffen. Diese können für das weitere finanzielle Fortkommen vernichtend sein. Ein auf Wirtschaftstrafverfahren spezialisierter Verteidiger kann schon hier auf Schwächen in der Beweisführung hinweisen und die nötigen Entlastungsmomente benennen.

Parallel zum Strafverfahren wird von den Finanzbehörden ein Steuer bzw. Festsetzungsverfahren geführt. Hier geht es um die Höhe der angeblich geschuldeten Steuern, deren Zahlung und die Festsetzung von Zinsen.

Im Strafverfahren ist Schweigen, zumindest am Anfang, fast immer die beste Verteidigungsstrategie. Im Festsetzungsverfahren muss aber aktiv nachgewiesen werden, dass keine Steuerschulden bestehen.

Diese Spagat, die Interessen in beiden Verfahrensarten bestens zu verteidigen, kann von einem unerfahrenen oder nicht spezialisierten Verteidiger gar nicht geleistet werden.

Zwei aktuelle Strafverfahren in Kiel und Hamburg haben gezeigt, dass ein falsches Verteidigerhandeln nach einer späten Auswechslung der Verteidiger nur mit großem Aufwand reparabel ist.

Diese abstrakten Ausführungen sollen nur andeuten, welche Gefahren für den Betroffenen in solchen Verfahren lauern. 

Geht es doch nicht, wie zum Beispiel bei allgemeinen Straftaten, um die bloße Bestrafung, sondern eben auch um die Bewahrung der beruflichen und wirtschaftlichen Existenz. Steuerrückzahlungen im sechs- oder siebenstelligen Bereich wiegen oft schwerer als eine mögliche Bewährung- oder kurzzeitige Freiheitsstrafe. Dabei kann beides vermieden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er betreut Wirtschaftsstrafverfahren in der gesamten Bundesrepublik. Deren überwiegende Anzahl wird zur Einstellung gebracht.  Eine akzeptable Einigung mit den Finanzbehörden ist dann die Folge. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge. Diese sitzt in Berlin, Kiel sowie Cottbus. Eine eventuelle örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die Erstberatung ist kostenfrei und begründet keinerlei Verpflichtung.

Eine sofortige Erreichbarkeit ist auch unter 01792346907 gegeben.


Foto(s): Andreas junge

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