Einstweilige Verfügung erhalten – was tun?

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie haben eine einstweilige Verfügung erhalten? Hier erfahren Sie, was Sie nun tun können.

  • Was ist eine einstweilige Verfügung?
  • Woran erkenne ich eine einstweilige Verfügung?
  • Ab wann muss ich mich an den Beschluss halten?
  • Was kann ich gegen eine einstweilige Verfügung tun?
  • Welche Kosten muss ich tragen?
  • Ich habe eine Ladung zur mündlichen Verhandlung über eine einstweilige Verfügung erhalten
  • Abmahnung erhalten?
  • Wen kann ich um Rat fragen?

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Die einstweilige Verfügung (auch: einstweiliger Rechtschutz, vorläufiger Rechtschutz, Eilverfahren) dient der vorläufigen Sicherung von Ansprüchen des Antragstellers. Im Gegensatz zu einer Klage bietet die einstweilige Verfügung vor allem einen zeitlichen Vorteil: In den meisten Fällen wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden entschieden. Voraussetzung ist schließlich gemäß § 937 II ZPO, dass es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt. In der Praxis sind insbesondere Unterlassungsansprüche häufig Gegenstand einstweiliger Verfügungen. So können beispielsweise Äußerungen der Presse oder auf Social Media im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens untersagt werden.

Die Antragsgegnerin bzw. der Antragsgegner kann dann eine Erklärung darüber abgeben, ob er die einstweilige Verfügung als endgültige und rechtsverbindliche Regelung anerkennt – das ist die sog. Abschlusserklärung. Tut er dies nicht von sich aus, kann der Antragsteller oder die Antragstellerin sie/ihn zur Abgabe einer Abschlusserklärung auffordern. Erfolgt noch immer keine Abschlusserklärung, kann es zu einem Hauptverfahren kommen.

Wichtig: Handeln Sie nicht unüberlegt – lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in der Frage, ob Sie eine solche Abschlusserklärung abgeben sollten oder nicht, beraten. Er oder Sie kann Sie auch bezüglich der Formulierung einer solchen Abschlusserklärung unterstützen.

Woran erkenne ich eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung wird von dem zuständigen Gericht erlassen. Sie enthält etwa folgenden Wortlaut:

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren (…) gegen (…) hat (…) am (…) beschlossen:
 Der Antragsgegnerin/dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – bei Meidung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, (…).

Es folgt eine Aufzählung der zu unterlassenden Punkte, sowie die Höhe des festgesetzten Streitwerts und die Information, dass der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Ab wann muss ich mich an den Beschluss halten?

Das Wichtigste vorab: Die einstweilige Verfügung ist mit ihrer Zustellung sofort wirksam.

Sie sehen aber: Die einstweilige Verfügung muss dem Antragsgegner oder der Antragsgegnerin zugestellt werden. Die Zustellung erfolgt über einen Gerichtsvollzieher/eine Gerichtsvollzieherin. Sobald Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt wurde, müssen Sie sich also an diese halten – und zwar unabhängig davon, ob die einstweilige Verfügung berechtigt ist oder nicht.

Was kann ich gegen eine einstweilige Verfügung tun?

Gegen eine einstweilige Verfügung können Rechtsmittel eingelegt werden. Es gibt unter anderem die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an: So kann es sein, dass durch die einstweilige Verfügung bspw. mehrere Äußerungen untersagt werden, es jedoch nur sinnvoll ist, gegen zwei der drei untersagten Äußerungen Widerspruch einzulegen. Es ist daher zu empfehlen, den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts bezüglich der Einlegung eines Widerspruchs einzuholen.

Sollte sich eine einstweilige Verfügung als unberechtigt herausstellen, kann der Antragsgegner Schadensersatzansprüche gegen den Antragsteller oder die Antragstellerin geltend machen:

Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund des § 926 Abs. 2 oder des § 942 Abs. 3 aufgehoben, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Vollziehung abzuwenden oder die Aufhebung der Maßregel zu erwirken. (MüKoZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 945)

Welche Kosten muss ich tragen?

Sofern die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen wurde, muss die Gegenseite alle Kosten des Verfahrens tragen. Hierzu zählen sowohl gerichtliche Kosten als auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Wurde die einstweilige Verfügung nur teilweise erlassen, sind die Kosten entsprechend anteilig zu tragen.

Sollte die einstweilige Verfügung nach einem von Ihnen eingelegten Widerspruch aufgehoben werden, hätte der Antragsteller allerdings alle Kosten zu tragen – darunter fallen in diesem Fall dann auch Ihre Anwaltskosten.

Ich habe eine Ladung zur mündlichen Verhandlung über eine einstweilige Verfügung erhalten

In den meisten Fällen wird eine einstweilige Verfügung aus Dringlichkeitsgründen ohne mündliche Verhandlung erlassen. Es kann aber auch vorkommen, dass über den Erlass einer einstweiligen Verfügung mündlich verhandelt werden soll.

Aufgepasst – vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Sie sich in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Aber auch vor einem anderen Gericht ist die Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt empfehlenswert.

Abmahnung erhalten?

Häufig geht der einstweiligen Verfügung eine Abmahnung voraus. Durch das richtige Handeln kann eine einstweilige Verfügung in diesem frühen Stadium eventuell noch verhindert werden. Hierbei ist es sehr wichtig, die Abmahnung keinesfalls zu ignorieren, sondern innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren. Auch hier sollten Sie jedoch nicht unüberlegt handeln, sondern sich von einem Spezialisten beraten lassen.

Wen kann ich um Rat fragen?

Sie sollten sich einen spezialisierten Anwalt suchen, um optimale Rechtsberatung zu erhalten. Geht es beispielsweise um eine medienrechtliche oder presserechtliche Äußerung, sollten sie einen Fachanwalt für Medienrecht kontaktieren. Geht es um Markenrechtsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Markenrecht oder Urheberrecht weiterhelfen.

Wenden Sie sich daher gerne an die Media Kanzlei. Unser Team besteht aus Anwälten und Anwältinnen, die sich unter anderem auf das Presserecht, Medienrecht, Urheberrecht und Markenrecht spezialisiert haben.

Foto(s): canva

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