Eintragung in die Handwerksrolle - Was Sie wissen müssen

  • 3 Minuten Lesezeit

Eintragung in die Handwerksrolle

Sie möchten sich in Ihrem Handwerk selbstständig machen?

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte hinsichtlich der Eintragung in die Handwerksrolle.

Rechtsanwalt Dr. Malte Brix

  • Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der HWR Berlin
  • Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verwal­tungsrecht Nordost e. V.
  • Studium in Kiel und Berkeley, CA
  • Geboren in Flensburg

Wie eine Beratung aussehen kann:

  • Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Professionelle Vertretung Ihrer Interessen zum Beispiel im Widerspruchsverfahren oder im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
  • Individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt (kein Call-Center)
  • Aufzeigen Ihrer individuellen Handlungsmöglichkeiten

Grundsätzlich erfordert die Ausübung eines Handwerkes auch die Eintragung in die Handwerksrolle bei zulassungspflichtigen Handwerken oder in das Gewerbeverzeichnis bei zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist demnach nur bei zulassungspflichtigen Handwerken notwendig.

Dabei ist die Selbstständigkeit nur den in die Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet.

Die Eintragung ist abhängig von der Qualifikation des Inhabers oder eines angestellten Betriebsleiters. Mit Qualifikation ist in der Regel der Meisterbrief oder eines gleichwertigen Abschlusses gemeint.

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Welche Voraussetzungen hat die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks?

Der Entscheidende Punkt ist hier das Vorhandensein der Meisterprüfung.

Entweder Sie oder Ihr angestellter Betriebsleiter müssen eine Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, welches Sie ausüben möchten, abgelegt haben. Nur dann können Sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. 

Es reicht auch, wenn die Meisterprüfung für ein mit Ihrem Handwerk verwandten Handwerk vergleichbar ist. Welche Handwerke wiederum vergleichbar sind erfahren Sie in der Regel zuverlässig von Ihrer Handwerkskammer.

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Was, wenn Sie keine Meisterprüfung abgelegt haben? 

Neben der Meisterprüfung gibt es noch andere Voraussetzungen, welche für die Eintragung in die Handwerksrolle und die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerkes genügen. Diese sind alternativ:

  • Diplom-Ingeneursabschlüsse oder mit der Meisterprüfung gleichwertige, staatlich anerkannte deutsche Abschlüsse
  • Sondergenehmigungen nach §§ 7b, 8 und 9 Handwerksordnung

Ob eine gleichwertige Prüfung oder die Voraussetzungen für Sondergenehmigungen vorliegen wird im Einzelfall entschieden. Die Entscheidung trifft abschließend die örtlich für Sie zuständige Handwerkskammer.

Welche Kosten entstehen?

  • Die erste Kontaktaufnahme ist immer kostenfrei
  • Die Vergütung basiert in der Regel auf dem tatsächlichen Zeitaufwand
  • Unsere Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vorab zur Prüfung
  • Eine Erstberatung ist oft zu einem Pauschalbetrag möglich und enthält eine überschlägige Handlungsempfehlung

Wie läuft das Eintragungsverfahren ab? 

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben und die notwendige Qualifikation für die Ausübung erbracht haben, können Sie in die Handwerksrolle eingetragen werden.

Dafür müssen Sie den Eintragungsantrag Ihrer Handwerkskammer ausfüllen (in der Regel finden Sie diesen auf der Website).

Beachten Sie, dass Sie zwingen die notwendigen Qualifikationen in Kopie an den Antrag anfügen! Das heißt, sie müssen Ihren Meisterbrief oder den Ihres Betriebsleiters und beispielsweise auch den Gesellenbrief nachweisen.

Je nach Betriebsform werden gegebenenfalls weitere wichtige Unterlagen fällig, wie Gesellschafterverträge, Sozialversicherungsnachweise oder auch Handelsregisterauszüge. Welche Unterlagen Sie tatsächlich benötigen erfahren Sie von Ihrer Handwerkskammer!

Liegt Ihrer Handwerkskammer der Antrag vor und sind alle Unterlagen vollständig, werden Sie in die Handwerksrolle eingetragen.

Mit der Eintragung erhalten Sie Ihre Handwerkskarte sowie eine Willkommensmappe mit allen notwendigen Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer und sind dann zur rechtmäßigen Ausübung des jeweiligen Handwerks berechtigt.

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Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash, Pixabay

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