Kürzung der Dienstbezüge von Beamten - Tipps vom Anwalt
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Kürzung der Dienstbezüge
Sie sind verbeamtet und haben gerade ein Schreiben ihres Dienstvorgesetzten erhalten, in welchem ein Disziplinarverfahren drohen könnte?
Eine der mittleren Disziplinarmaßnahmen, welche gegen Beamte verhängt werden kann, ist die Kürzung der Dienstbezüge gem. § 8 BDG oder den landesrechtlichen Bestimmungen
Diese Norm schreibt vor:
(1) Gegen einen Beamten kann eine Kürzung der monatlichen Dienstbezüge bis zur Höhe eines Fünfthaltens für die Dauer von höchstens drei Jahren verhängt werden.
(2) Die Kürzung der Dienstbezüge darf das amtsgemäße Endgrundgehalt nicht unterschreiten.
Wie wir als spezialisierte Rechtsanwälte bei Ihren Besorgnissen weiterhelfen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Rechtsanwalt Dr. Malte Brix
- Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der HWR Berlin
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Nordost e. V.
- Studium in Kiel und Berkeley, CA
- Geboren in Flensburg

Wie eine Beratung aussehen kann:
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Was bedeutet "Kürzung der Dienstbezüge" für Beamte?
Es handelt sich bei der Kürzung der Dienstbezüge um eine finanzielle Sanktion, ohne gleich das Beamtenverhältnis zu beenden. Es bleibt dennoch eine spürbare wirtschaftliche Belastung für Sie.
Die Kürzung der Dienstbezüge wird als Maßnahme angewandt, wenn seitens der Beamten eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, welche die Schwere einer bloßen Geldbuße übersteigt, aber die Zurückstufung im Dienst nicht rechtfertigen.
Damit sollen auch künftige Verstöße des Beamten vermieden werden, indem auch ein Zeichen disziplinarischer Strenge gesetzt wird.
Die Kürzung der Dienstbezüge bedeutet für Sie konkret, dass Sie bis zu drei Jahre weniger Gehalt bekommen. Dabei können die Dienstbezüge bis zu 20% gekürzt werden!
Allerdings gibt es eine finanzielle Untergrenze, welche aufgrund der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz nicht unterschritten werden darf.
Die Kürzung kann auch wesentliche Auswirkungen auf ihr Pensionsgehalt haben! Sofern die Kürzung kurz vor ihrem Ruhestand noch nicht beendet ist, kann sich dies finanziell auswirken, weil die Berechnung der Pension auf den letzten Besoldungsjahren beruht.
Wann wird in der Regel eine Kürzung der Dienstbezüge als Disziplinarmaßnahme verhängt?
Im Gegensatz zur Geldbuße nach §7 BDG (LINK) als einmalige Sanktion wirkt die Kürzung der Dienstbezüge langfristig über einen festgelegten Zeitraum. Somit ist die Maßnahme härter als die Geldbuße oder ein Verweis.
Daher bedarf es eines Verstoßes gegen die Dienstpflichten, welcher wiederholt oder in erheblichem Maße begangen wird.
Für die Kürzung der Dienstbezüge müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein schwerwiegendes Dienstvergehen im Sinne des §47 BBG vorliegen, d.h. ein schuldhafter Verstoß gegen dienstliche Pflichten
Beispiele hierfür sind die wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst (Missachtung von Dienstpflichten), Fehlverhalten bei Vergabe öffentlicher Aufträge (Pflichtverletzungen, welche einen wirtschaftlichen Schaden mit sich ziehen) oder auch nicht genehmigte Nebentätigkeiten, welche mit dem Amt unvereinbar sind.
- Die Sanktion muss auch verhältnismäßig sein, d.h. die Schwere des Dienstvergehens muss berücksichtigt werden.
Das Dienstvergehen muss so schwerwiegend sein, dass mildere Maßnahmen nicht ausreichen, aber härtere Maßnahmen noch nicht erforderlich sind.
- Letztlich bedarf es auch einer Ermessensprüfung, welche auch die persönlichen Umstände des Beamten beachtet.
In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen wie „Gab es bereits frühere Disziplinarmaßnahmen?“, „Zeigt der Beamte Einsicht?“, oder auch „Wiederholte der Beamte sein Fehlverhalten?“.

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- Erstberatung: Häufig ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich, die eine erste Einschätzung und Handlungsempfehlung umfasst.
Wie läuft ein Disziplinarverfahren gegen Sie ab?
Die Kürzung der Dienstbezüge muss in einem geregelten Verfahren erfolgen.
Die zuständige Behörde gem. §17 BDG leitet das Disziplinarverfahren ein. Danach wird der Sachverhalt ermittelt, indem z.B. Zeugen befragt oder Beweismittel überprüft werden.
Allerdings haben auch Sie das Recht diesbezüglich gehört zu werden! Nach §20 BDG müssen Sie angehört werden.
Erst danach erfolgt eine Entscheidung hinsichtlich der Disziplinarmaßnahme gem. §32 BDG.
Was sagt die Rechtsprechung zu der Thematik "Kürzung der Dienstbezüge"?
Die deutsche Rechtsprechung hat sich bereits mehrfach mit der Kürzung der Dienstbezüge beschäftigt.
- In einem Fall von 2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Kürzung der Dienstbezüge um 10% auf zwei Jahre für einen Beamten gerechtfertigt war, weil dieser mehrfach ohne Genehmigung eine Nebentätigkeit ausgeführt hat, auch wenn hierbei kein unmittelbarer Schaden für seinen Dienstherren entstanden ist. BVerwG, Urt. v.15.06.2021 – 2 C 10.20
- In einem anderen Fall hatte sich ein Beamter über Monate hinweg Krankmeldungen erschlichen um einer anderen Nebentätigkeit nachzugehen. Dieses Verhalten wurde von Seiten des Gerichtes als besonders schwerwiegend eingestuft, da das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes beschädigt wurde. Hier wurde eine Kürzung der Dienstbezüge um 15% für drei Jahre verhängt. VG Berlin, Urt. v. 22.10.2023 – VG 80 K 45/23
- Aber auch ein kleiner Verstoß gegen Dienstpflichten kann zu einer Kürzung der Dienstbezüge führen. Beispielsweise wurde ein Polizist rechtens zu einer Kürzung von 5% für ein Jahr verurteilt, weil er während des Dienstes wiederholt private Einkünfte erledigt hat. VG Hamburg, Urt. v. 9.03.2022 – 17 A 214/21
Die Kürzung der Dienstbezüge stellt sicher, dass Beamte für ein mittelschweres Fehlverhalten spürbar sanktioniert werden, ohne dass ihre Existenzgrundlage zerstört wird.
Das Disziplinarverfahren muss jederzeit transparent und fair sein, damit Sie sich gegen die Maßnahme verteidigen können.
Wir stehen Ihnen für Ihre Verteidigung bundesweit zur Stelle, um mit Ihnen gemeinsam Widerspruch gegen die Maßnahme einzulegen oder auch Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

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