Einvernehmliche Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina

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Eine Art der Ehescheidung in Bosnien und Herzegowina ist die einvernehmliche Ehescheidung der Ehepartner.

Die einvernehmliche Ehescheidung ist bei den Ehepartner möglich, die eine gute Kommunikation beibehalten haben und die bereit sind, alle für die Ehescheidung wichtigen Fragen einvernehmlich zu lösen.

Die einvernehmliche Ehescheidung bezieht sich auf den Artikel 55 des Familiengesetzes, der lautet:

„Artikel 55

(1) Das Gericht wird die Ehe scheiden, die einvernehmlich stattfindet, wenn es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder oder adoptierte Kinder gibt oder Kinder, für die ein verlängertes Elternrecht besteht.

(2) Wenn einer der Ehepartner vor dem Urteilsspruch der Ehescheidung seine Entscheidung über die einvernehmliche Scheidung zurückzieht, wird das Verfahren eingestellt.“

Das einvernehmliche Ehescheidungsverfahren wird vom Anwalt schriftlich beantragt und beide Ehepartner sagen aus, dass sie einer einvernehmlichen Ehescheidung zustimmen und bestätigen, dass alle Bedingungen aus dem Artikel 55 des Gesetzes erfüllt sind.

Die Aussage muss von beiden Ehepartnern oder von ihren Anwälten unterschrieben sein, und sie müssen alle formellen Bedingungen nach dem Gesetz von Bosnien und Herzegowina erfüllen.

Als Beweis wird zusammen mit dem Antrag des Auszugs aus dem Geburtenregister der (minderjährigen und volljährigen) Kinder die  Heiratsurkunde vorgelegt.

Rechtsanwalt

Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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