Einwilligungs-Buttons im Cookie-Banner

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Vorsicht beim Cookie-Banner

Wenn Webseitenbetreiber nicht notwendige Cookie einsetzen, müssen sie im Cookie-Banner  neben der Möglichkeit zur Einwilligung eine gleichwertige, mithin auf klaren und umfassenden Informationen beruhende, Ablehnungsoption anbieten. Das hat das OLG Köln jetzt sehr deutlich entschieden (OLG Köln, Urt. v. 19.01.2024 - Az.: 6 U 80/23)

In dem zu entscheidenden Fall befand sich auf der ersten Ebene überhaupt keine Ablehnungsoption für den Verbraucher. Vielmehr konnte dieser durch den Button „Einstellungen“ lediglich auf die zweite Ebene gelangen. Hier hatte der Verbraucher dann die Auswahl zwischen dem Button „Alles Akzeptieren“ und dem Button „Speichern“. Dazu stellte das OLG Köln klar, dass sich bei einer solchen Auswahl  dem Durchschnittsnutzer nicht erschließt, welche Funktion sich konkret hinter dem jeweiligen Button verbirgt bzw. mit welchem Button er nunmehr tatsächlich die Ablehnung der Cookies erreichen kann. 

Wie das OLG Köln klarstellte, ist eine echte Wahlmöglichkeit für den Verbraucher vorzuhalten.

 

Beraterhinweis:

Wenn Webseitenbetreiber, wie es gerne versucht wird, den Webseitenbenutzer versuchen zur Abgabe der Einwilligung hinzulenken und von der Ablehnung der Cookies abgehalten wird, so besteht die Gefahr, dass die erteilte Einwilligung nicht als freiwillig und hinreichend aufgeklärt im Sinne von § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 4 Nr. 11 DSGVO angesehen wird. In einem solchen Fall besteht die Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen und Unterlassungsklageverfahren.


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Foto(s): Jens Fusbahn

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