Werbung rund um die Fußball-EM 2024 - Teil 1: Die EURO 2024 Marken
- 1 Minuten Lesezeit
Abmahnung wegen Werbung zur UEFA EURO 2024? Das sollten Sie vermeiden
Am 14. Juni 2024 beginnt die Fußball-Europameisterschaft 2024. Viele Unternehmer und Unternehmen möchten die Strahlkraft dieses Events für ihre Werbung nutzen. Dabei sind jedoch Fallstricke zu beachten, sonst kann die gut gemeinte Werbung schnell teuer werden.
Die Euro 2024 Marken
Besonders attraktiv erscheint Ihnen vielleicht die Verwendung der offiziellen EURO 2024 Logos. Aber Vorsicht! Diese sind durch die UEFA als Marken geschützt und dürfen nur durch die Partner und Sponsoren des Events oder mit einer kostenpflichtigen Lizenz markenmäßig benutzt werden
Marken für die Spielstätten
Die UEFA hat sogar für die einzelnen Spielstätten eintragen lassen.
Die Wortmarken
Neben den Logos hat die UEFA auch „EURO 2024“ und „UEFA EURO 2024“ als Wortmarken eintragen lassen, ebenso den Slogan „UNITED BY FOOTBALL. VEREINT IM HERZEN EUROPAS.“.
Ohne Lizenz der UEFA gilt:
Wer keine (teure) Lizenz der UEFA erwirbt, darf die eingetragenen (Wort- und Wort-/Bild-) Marken nicht markenmäßig, also nicht für eigene Produkte bzw. für die eigene Werbung benutzen. Anderenfalls drohen teure Abmahnungen.
Dies bedeutet nicht, dass keine Möglichkeiten zur Werbung rund um das Großereignis bestehen:
Zulässig ist z.B. :
- „Unsere EM-Rabatt“
- „Unsere Öffnungszeiten während der EURO 2024“
- „10 Prozent auf alles – während der EM“
- Die dekorative Gestaltung der Werbung mit allgemeinen Fußball-Elementen.
- Eigene EM-Logos, die keine gedankliche Verbindung zu den offiziellen Logos und Marken der UEFA herstellen.
In der Berichterstattung oder zur rein beschreibenden Bezeichnung des Events dürfen die Marken natürlich genutzt werden.
Wir prüfen Ihre Werbung:
Aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Daher prüfen wir gerne Ihre geplante Werbung, bevor Ihnen eine teure Abmahnung ins Haus flattert.
Rechtsanwalt Jens Fusbahn berät und unterstützt Unternehmer und Unternehmen in allen Fragen des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts. Sprechen Sie uns an!
Lesen Sie auch die weiteren Teile unserer Info-Serie zu Werbung rund um die Fußball-EM 2024.
Artikel teilen: