Elternhaus übertragen: Verkauf oder Schenkung? So vermeiden Sie teure Fehler

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Viele Familien stehen vor der Frage: Soll das Elternhaus verschenkt oder verkauft werden?

Ein vergünstigter Verkauf oder eine Schenkung können sinnvoll sein, bergen aber steuerliche und rechtliche Risiken. Falsche Entscheidungen können zu hohen Steuerlasten, Streit unter Erben oder Anfechtungen durch das Finanzamt führen.


Als Fachanwältin für Erbrecht berate ich Sie dabei, Ihr Elternhaus rechtssicher und steueroptimiert zu übertragen.


Verkauf oder Schenkung – Was ist die beste Lösung?


1️⃣ Verkauf unter MarktwertEltern verkaufen die Immobilie an ihr Kind zu einem reduzierten Preis. Doch Achtung: Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Marktwert und dem Kaufpreis gilt als Schenkung und kann steuerpflichtig sein.


2️⃣ Schenkung mit Nießbrauch oder WohnrechtEltern können das Haus zu Lebzeiten steuerfrei an ihre Kinder übertragen, solange sie innerhalb des Freibetrags von 400.000 € pro Kind bleiben. Ein Nießbrauch- oder Wohnrecht sichert die Eltern ab und mindert die Steuerlast.


3️⃣ Kombination aus Schenkung und Kauf („gemischte Schenkung“)Ein Verkauf unter Marktwert mit Wohnrecht oder Nießbrauch kann sinnvoll sein, um Steuern zu sparen und das Haus familienintern zu übertragen. Doch hierbei gibt es erbrechtliche und steuerliche Stolperfallen.


Diese Fehler sollten Sie vermeiden:


⚠ Schenkungssteuer-Falle: Wird ein Haus zu günstig verkauft, kann das Finanzamt eine steuerpflichtige Schenkung feststellen.

⚠ Grunderwerbsteuer: Auch innerhalb der Familie kann Grunderwerbsteuer anfallen, wenn die Gestaltung nicht optimal ist.

⚠ Erbstreitigkeiten: Geschwister oder andere Erben könnten eine Pflichtteilsergänzung fordern, wenn sie sich benachteiligt fühlen.

⚠ Fehlende Absicherung der Eltern: Ohne Wohnrecht oder Nießbrauch könnten die Eltern ihr Nutzungsrecht verlieren.


Was sollten Sie jetzt tun?


✔ Rechtliche & steuerliche Optionen prüfen – Welche Lösung ist für Sie ideal?✔ Wohnrecht oder Nießbrauch klären – Schutz für die Eltern, steuerliche Vorteile für Kinder.

✔ Pflichtteilsansprüche berücksichtigen – Streit zwischen Erben vermeiden.

✔ Erbschafts- & Schenkungssteuer minimieren – Freibeträge optimal nutzen.


Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihr Elternhaus rechtssicher und steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen.


Kontaktieren Sie mich jetzt für eine Beratung, bevor Fehler teuer werden!


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