Endet die Aufsichtspflicht der Eltern beim Internetanschluss?

  • 2 Minuten Lesezeit

Smartphones, Computer und Tablets eröffnen den Weg ins Internet und damit eine reichhalte digitale Welt. Beim Besuch eines Spielplatzes haben Eltern eine Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Den Besuch des Kindes in der digitalen Welt müssen die Eltern ebenfalls beaufsichtigen. Dies beginnt mit scheinbar banalen Dingen, wie die Nutzung von Messengerdiensten. Nach der Datenschutzgrundverordnung sowie den Nutzungsbedingungen der meisten Messengerdiensten dürfen Jugendliche unter 16 Jahren ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigen den Dienst nicht nutzen. Deshalb trifft die Eltern die Verpflichtung, ihr Kind über die drohenden Gefahren, welche durch die Nutzung Messengerdiensten entstehen können, entsprechend aufzuklären. Sie müssen ggf. auch Schutzmaßnahmen ergreifen sowie die Begleitung und die Beaufsichtigung der Nutzung gewährleisten. Die Gefahren sind vielfältig. So kann z. B. das Versenden urheberrechtlicher Bilder oder Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken Urheberrechte Dritter verletzen. Dies hat eine Abmahnung zur Folge. Im schlimmsten Fall drohen sogar Schadensersatzforderungen. Noch existiert kein gesonderter Straftatbestand des Cybermobbings. Die Verbreitung von beleidigenden oder bedrohenden Inhalten sind jedoch strafbar, was Jugendlichen oft nicht bewusst ist.


Trotz eines mittlerweile reichhaltigen Angebots legaler Streamingdienste sind illegale Tauschbörsen im Internet nach wie vor verbreitet. Hierüber werden Inhalte wie z. B. Bilder, Videos oder Programme geteilt. Oft sind auch urheberrechtlich geschützte Werke dabei. Da dies mit wenigen Klicks möglich ist, fehlt oft jegliches Unrechtsbewusstsein. Daher müssen nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Eltern als aufsichtspflichtige Personen ihre Kinder entsprechend belehren, bevor sie digitale und internetfähige Geräte zur dauerhaften eigenen Nutzung überlassen. Zudem müssen sie auch Strukturen schaffen, wie eine Beaufsichtigung. Dies geht sogar so weit, dass die Eltern bei Fehlen von eigenen Kenntnissen über die Technik verpflichtet sind, sich dieses Wissen unmittelbar und kontinuierlich anzueignen. Ein pauschales Verbot, „sich nichts Illegales herunterzuladen“ reicht leider nicht aus. Eltern müssen ihren Kindern verständlich machen, was sie im Internet dürfen und was nicht.


Bei Fragen rund um Familienrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag

Beiträge zum Thema