Endlich Klarheit: Was Mieter bei der Wohnungsrückgabe wirklich reinigen müssen!
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Sind Sie Mieter und unsicher, welche Reinigungsarbeiten bei der Wohnungsrückgabe wirklich erforderlich sind? Hier erfahren Sie, warum bestimmte Reinigungsklauseln im Mietvertrag ungültig sind und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
Unwirksame Reinigungsklauseln: Was Sie wissen müssen
Eine Klausel, die vorschreibt, dass eine Wohnung „in gereinigtem Zustand (dazu gehören gereinigte Fenster und Türen, gewischte Böden sowie entkalkte Armaturen, etc.)“ zurückgegeben werden muss, ist oft ungültig. Diese Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist wegen mangelnder Transparenz unwirksam. Das hat das Landgericht Berlin II entschieden.
📌 Was bedeutet das für Sie als Mieter?
- Besenreine Rückgabe: Sie sind nur zu einer „besenreinen“ Rückgabe verpflichtet. Das bedeutet eine übliche Reinigung ohne detaillierte Vorgaben.
- Keine speziellen Reinigungsarbeiten: Das Entfernen von Silikonresten oder das Entkalken von Armaturen gehört nicht zu Ihren Pflichten.
- Schutz vor unklaren Klauseln: Unklare und benachteiligende Klauseln sind unwirksam. Sie müssen keine zusätzlichen Reinigungsarbeiten durchführen, die über eine normale Reinigung hinausgehen.
Der Fall: Wenn der Vermieter zu viel verlangt
Nach dem Ende eines Mietverhältnisses in Berlin im April 2017 kam es zu einem Streit über Reinigungsarbeiten. Der Mietvertrag sah vor, dass die Wohnung in einem umfassend gereinigten Zustand zurückgegeben werden sollte. Da die Mieter bestimmte Reinigungen nicht durchgeführt hatten, beauftragte die Vermieterin eine Firma und zog die Kosten von der Mietkaution ab. Die Mieter waren damit nicht einverstanden und gingen vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zugunsten der Mieter, und das LG Berlin II – Az.: 67 S 186/23 mi bestätigte diese Entscheidung.
🚫 Kein Anspruch auf Erstattung der Reinigungskosten: Die Vermieterin hatte keinen Anspruch auf die Erstattung der Reinigungskosten. Die Klausel im Mietvertrag war unwirksam, da sie unklar war und die Mieter unangemessen benachteiligte.
Ihre Rechte und wie Sie sich wehren können
Wenn Ihr Vermieter von Ihnen umfangreiche Reinigungsarbeiten bei der Wohnungsrückgabe verlangt, sollten Sie wissen, dass solche Forderungen oft unwirksam sind. Sie haben das Recht auf eine klare und faire Regelung im Mietvertrag.
🔑 Wichtige Punkte für Mieter:
- Verlangen Sie Transparenz: Bestehen Sie auf klaren und verständlichen Regelungen im Mietvertrag.
- Berufen Sie sich auf das Gesetz: Laut § 538 BGB dürfen Ihre Rechte nicht unangemessen eingeschränkt werden.
- Wehren Sie sich gegen ungültige Klauseln: Wenn Ihr Vermieter überzogene Reinigungsanforderungen stellt, können Sie sich dagegen wehren.
Fazit: Ihre Rechte bei der Wohnungsrückgabe
Als Mieter müssen Sie nur eine besenreine Wohnung zurückgeben. Unklare und benachteiligende Reinigungsklauseln sind unwirksam. Setzen Sie Ihre Rechte durch und lassen Sie sich nicht von unrechtmäßigen Forderungen Ihres Vermieters einschüchtern.
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