Endlich: Reform des § 142 StGB geplant

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Das digitale Zeitalter hält nach dem Willen des Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) demnächst auch in der Justiz Einzug. Bald sollen Verursacher von Bagatellschäden diese einfach über ihr Handy bei einer Zentralstelle melden können.

Die bisher verlangte „angemessene Wartezeit“ nach einem Bagatellunfall ohne Personenschaden war kaum geeignet Geschädigten zu einem Ersatz ihres Schadens zu verhelfen. Im Gegenteil der Paragraf machte unbescholtene Autofahrer zu Straftätern nur weil diese nicht einschätzen konnten, welche Wartezeit ein Richter im Nachhinein als angemessen ansieht. Müssen Autofahrer, die beispielsweise auf einem Parkplatz in der Nähe eines Kinos ein Fahrzeug beschädigen warten, bis die Vorstellung zu Ende ist? Niemand kann ahnen, wie ein Verkehrsrichter entscheidet.

Obwohl es keine Pflicht zu Selbstanzeige gibt, erwartet der Gesetzgebe genau diese bei einem Parkrempler, denn wenn während der Wartezeit der Fahrer des beschädigten Wagens nicht auftaucht, müssen Sie sich bei der Polizei melden. Dies beinhaltet die Gefahr wegen Sachbeschädigung starrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, eventuell wird dabei sogar eine Trunkenheitsfahrt festgestellt. Die bisherige Regelung ist weder im Sinne der Allgemeinheit noch in dem des Geschädigten. Interesse besteht am Schadensersatz nicht an der Bestrafung. Aber die Angst vor den strafrechtlichen Konsequenzen führt oft dazu, dass Autofahrer sich nicht ihrer Verantwortung stellen.

In einer Zeit, in der nahezu jeder ein Smartphone dabeihat, erscheint eine Wartezeit unbestimmter Länge völlig sinnlos. Außerdem lässt sich die Erfassung des Schadens und die Abwicklung des Entschädigungsprozesses deutlich vereinfachen. Wer ein Fahrzeug beschädigt, macht einige Foto uns sendet diese zusammen mit seinen Kontaktdaten per SMS an eine eigens eingerichtete Stelle. Bei dieser Regelung muss sich niemand der Polizei stellen und befürchten, dass dabei eine Drogen- oder Trunkenheitsfahrt entdeckt wird. Gleichzeitig wird auf diesem Weg der Schaden sofort erfasst.

Bis es soweit ist, rate ich jedem lieber zu lange als zu kurz zu warten. Denn mit den modernen Möglichkeiten der Technik, wird eine Fahrflucht oft aufgeklärt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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