Entgeltfortzahlung bei verweigerter Schutzimpfung und dann doch erfolgter Covid Erkrankung

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Ich habe mich der Frage angenommen, was denn passiert, wenn einem Arbeitnehmer eine Impfung angeboten wurde, dieser aber eine Impfung verweigerte und nun an Covid erkrankt und arbeitsunfähig wird. Hat der Arbeitnehmer damit seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verloren, weil er sich ja hätte impfen können? Hat er die Erkrankung selbst verursacht? 

Zum vollständigen Text, abgedruckt in der NZA, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Fachzeitschrift für Juristen), gelangen Sie wenn Sie auf unserer Website zu dem NZA Artikel gehen, also diesem Link folgen https://www.ra-wittig.de/kanzlei/presse/arbeitsrecht/ 

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Die Corona-Pandemie stellt rechtlich alle Betroffenen vor neue Herausforderungen. Eine neue Frage stellt sich, nachdem Impfstoffe verfügbar sind und mit der Impfung der Bevölkerung begonnen wurde. Bislang war es eindeutig, dass einem Arbeitnehmer im Falle einer Corona-bedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung nach § 3I (EfZG) zustand.

Ausnahmen wurden hier letztlich nur dann gesehen, wenn der Arbeitnehmer sich bei einer freiwilligen Reise in ein Risikogebiet infiziert hat (s. etwa zum Beamtenrecht Bretschneider/Peter, NVwZ, 2020, 1462).

Mit der Möglichkeit einer Schutzimpfung gegen eine Corona-Erkrankung stellt sich in Zukunft aber die Frage, inwiefern bei einer möglichen, aber vom Arbeitnehmer nicht umgesetzten, verweigerten Impfung eine Corona-bedingte Arbeitsunfähigkeit im Verschulden des Arbeitnehmers liegt und somit nach § 3I 1 EfZG den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausschließen würde. Dem geht der Beitrag in der NZA nach.


Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre. 


Dr. Nils Krainbring

Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB 



 


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