Entrade-Aktionäre sollten Schadenersatzansprüche prüfen

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Es klang immer alles sehr gut, was die Entrade AG kommunizierte. Das Unternehmen unter dem CEO Julien Uhlig war angetreten, den Energiemarkt ein Stück weit zu revolutionieren. Autarke Kleinstkraftwerke und Generatoren zur Energiegewinnung sollten in Bereichen der Welt, wo das nicht über das zentrale Stromnetz möglich ist, für Energie sorgen. Im Laufe der Zeit wurden größere Deals in Nigeria und in asiatischen Ländern verkündet.

Umso mehr aus heiterem Himmel kam dann die Nachricht, dass die Firma Entrade AG Insolvenz anmelden muss. Nicht nur hat niemand damit gerechnet; auch die Begründung ließ bei vielen hauptsächlich Fragezeichen zurück. So wurde verkündet, dass die Insolvenz am Rückzug der Finanzierungszusage eines einzelnen Geldgebers lag. Dass die Firma allerdings von einem einzelnen Geldgeber überhaupt abhing, war so nicht klar.

Schließlich war noch 2015 die Ausgabe von Aktien nach dem Wert des Unternehmens zu € 26,00 pro Stück angeboten worden. Ein Wert, der vor dem Hintergrund, dass der Bestand des Unternehmens an einem einzigen Geldgeber hängt, fragwürdig erscheint.

Die Kanzlei Bergdolt wurde von Aktionären der Entrade AG beauftragt, Schadenersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Ein erstes Klageverfahren gegen ehemalige Entscheider aus Vorstand und Aufsichtsrat ist eingeleitet. Gerne vertreten wir auch andere Aktionäre, die zu den Leidtragenden der Insolvenz der Entrade AG gehören. Als Aktionäre, die nicht als Gläubiger im Insolvenzverfahren gelten, hat man von dort keine Zahlung zu erwarten.

Wenn Sie zu den Geschädigten der Entrade AG-Insolvenz gehören oder anderweitig Interesse an dem Verfahren haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.



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