Entziehung der Fahrerlaubnis bei Diabetes

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.02.2022 (Az: 11 CS 21.3020) die Entziehung einer Fahrerlaubnis eines an Diabetes erkrankten Fahrers bestätigt. Aufgrund eines durch Hypoglykämie verursachten Verkehrsunfall im Mai 2017 verzichtete er auf seine Fahrerlaubnis, soweit sie Kraftfahrzeuge der Gruppe 2 betraf und legte bis Sommer 2019 in regelmäßigen Abständen Bescheinigungen des ihn behandelnden Arztes vor.

Aufgrund einer auffälligen Fahrweise durch nicht nachvollziehbares Beschleunigen und Abbremsen sowie Überfahren der Mittellinie fiel er der Polizei auf und wurde angehalten.

Das Landratsamt ordnete die Vorlage einer MPU an, welcher der Betroffene nicht nachgekommen ist. Daraufhin wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg beantragte er ohne Erfolg die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen den Widerspruch gegen die Entziehung.

Die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt nach Ansicht der Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg und des Senats des BayVGH den formell-rechtlichen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO. Der Betroffene habe nämlich das zu Recht angeordnete ärztliche Gutachten ohne ausreichenden Grund nicht beigebracht. Deshalb sei nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf eine fehlende Fahreignung zu schließen gewesen. Unter Berücksichtigung der vormaligen Überprüfung der Fahreignung im Jahr 2017 genüge ein einfaches Bestreiten der festgestellten Verkehrsauffälligkeiten nicht. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 21 Jahren im Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Dem Beschluss nach ist eine Diabetesfahrt erst bei entsprechenden Auffälligkeiten problematisch. Ob solche vorliegen, ist von Fall zu Fall abhängig. Die Feststellungen der Polizei sollten genau geprüft werden.

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Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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