Envion AG – Betrugsverdacht – rd. 100 Mio. Dollar stehen im Feuer

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Wie bereits berichtet (vgl. Cloud-Mining-Projekte und ICO – was ist los auf dem Krypto-Markt?), gibt es derzeit bei mehreren Projekten rund um Investitionen im Kryptobereich verschiedenste Schwierigkeiten.

Dabei schien dieses Projekt besonders vielversprechend, brachte es doch zwei Probleme aus zwei technischen Bereichen unter einen Hut:

Der hohe Energiebedarf beim Mining und die Praxis von Energieproduzenten, in unrentablen Phasen vom Netz zu gehen und der damit einhergehende Energie-Verlust.

Diese Probleme sollten mithilfe Mobiler Mining Units, Rechnern in Containern, gelöst werden. Rd. 100 Mio. USD hatte Envion im Rahmen seines ICO Anfang des Jahres eingesammelt.

Doch dann kam es zu Auseinandersetzungen zwischen zwei Lagern, auf der einen Seite die „Entwickler“ oder „Gründer“ rund um Herrn Michael Luckow und die Trado GmbH, auf der anderen Seite die „Manager“, insbesondere CEO Matthias Woestmann und dem Berliner Rechtsanwalt Thomas van Aubel rund um die Quadrat Capital GmbH.

Woestmann soll nach verschiedenen Berichten eine Kapitalerhöhung – ohne Beteiligung der Gründer – durchgeführt und damit die Anteile der Gründer „verwässert“ haben. Dies begründete Woestmann damit, man habe festgestellt, dass mehr EVN-Token herausgegebene worden seien als prospektiert.

Jedoch – so verschiedene Stimmen – soll die Kapitalerhöhung vor dieser Feststellung erfolgt sein... Offenbar hat die Gründer-Fraktion in einem gerichtlichen Verfahren (RK unbekannt) zumindest vorläufig Recht bekommen.

Daneben dürften prospektierte Angaben im sog. „White Paper“ bspw. zu Gründungszeitpunkt und tatsächlicher Geschäftsführung nach hiesiger Einschätzung unrichtig bzw. irreführend sein.

Laut Handelsblatt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue.

Fazit

Anleger sehen sich in derartigen Fällen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition gegenüber.

Doch sie sollten sich nicht grds. abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren, er vertritt u. a. Mining-Anleger und ICO-Geschädigte, teils auch in gerichtlichen Verfahren.

Nicht selten kommt es auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich bspw. gegen die Gesellschaft selbst, aber auch gegen Berater, Vermittler oder andere Personen wie Gründer oder auch Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Anbieter sollte ein mit den Themen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.



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